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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Werdenfelser Weg

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Der Werdenfelser Weg zur Reduzierung fixierender Maßnahmen in der Pflege

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Der Werdenfelser Weg ist ein ohne Fördermittel und ohne Budget im Landkreis Garmisch-Partenkirchen entwickelter Ansatz mit der Zielsetzung, die Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen zu verbessern und Fixierungen auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. Er setzt in erster Linie auf Professionalität und Kommunikationsoptimierung innerhalb einer Region.

Der Werdenfelser Weg ist darüberhinaus auch ein Weg bundesweiter Vernetzung von beteiligten Professionen. Derzeit sind ca. 600 Fachleute aus dem Bereich Justiz, Betreuungsbehörden, Heimaufsicht, Verfahrenspfleger, Pflegefachleute und Rechtsanwälte miteinander vernetzt und tauschen mehrfach wöchentlich Sachinformationen aus.

Die Bayrische Justizministerin Frau Dr. Beate Merk hat dafür Sorge getragen, dass der Werdenfelser Weg Thema der Justizministerkonferenz vom 9.11.2011 war und ein Beschluss aller Justizminister zur Unterstützung des Ansatzes gefasst wurde.

Die Idee verbreitet sich entsprechend derzeit bundesweit mit hoher Geschwindigkeit.

Weitere Informationen zu Verbreitung und Vernetzung finden Sie unter 
http://werdenfelser-weg-original.de/

Diagramm Beteiligter Kommunen
Beteiligte Kommunen und interessierte Regionen

Zukunftspreis 2012

Als Initiatoren des Werdenfelser Wegs wurden wir am 11.09.2012 mit dem Janssen Zukunftspreis 2012 ausgezeichnet als ein bundesweit zukunftsweisendes Projekt im Gesundheitswesen. 

Als "Gesundheits-Nobelpreis" - wie ihn die Presse einmal genannt haben soll - würdige er Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit gesellschaftlich wirksamen Innovationen die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Deutschland nachhaltig verbessern, „die dem deutschen Gesundheitswesen mit ihren innovativen Ideen und bemerkenswerten Leistungen einen entscheidenden Impuls geben".

Die Jury war der Auffassung, der Werdenfelser Weg "biete deutschlandweit die erste rechtliche Grundlage für die Vermeidung von Fixierungsmaßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen". Der "Werdenfelser Weg" macht es Einrichtungen und Angehörigen nun leichter, sich gegen eine Fixierung zu entscheiden", so die Jury.

Anläßlich des 13. Bundesweiten Betreuungsgerichtstag vom 12.-14. November 2012 in Erkner wurde zum ersten Mal der Förderpreis des Betreuungsgerichtstags vergeben. Ausgezeichnet wurde dabei das Projekt des Betreuungsvereins Cloppenburg, das seit 2010 die Idee des Werdenfelser Weges im Landkreis Cloppenburg als erstem Landkreis außerhalb Bayerns erfolgreich umsetzt.

http://www.bgt-ev.de/bewerbung_foerderpreis_2012.html

Ansatz

Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts, den Gedanken der Vermeidung von Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bauchgurten, Bettgittern, Vorsatztischen in Einrichtungen zu stärken.

Monatelange dauerhafte Fixierungen im Bett oder Stuhl lösen in vielen Fällen als regelmäßig in Kauf genommene häufige Nebeneffekte körperliche und seelische Leiden aus und setzen häufig eine gewichtige Ursache dafür, dass das Gesamtbild des körperlichen und psychischen Zustands sich erheblich verschlechtert (Muskelabbau, Inkontinenz, Ängste, Liegegeschwüre, Lungenentzündung) und die Lebensqualität in unvertretbarer Weise dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird.

Experten formulieren sogar die These: Wären Fixierungen Medikamente, dann wären Sie schon lange vom Markt.

Fixierungsgenehmigungen Bundesweit
Fixierungsgenehmigungen bundesweit in Zahlen

Sie sind in Einzelfällen auch kausal für Todesunglücksfälle durch Strangulation, Kopf-Tieflage oder Thoraxkompression, selbst bei korrekter Handhabung.


Mit einer kleinen Idee, mit einer kleinen Veränderung von Verfahrensabläufen der Genehmigungsverfahren und einem deutlichen Bekenntnis aller beteiligten Behörden und Professionen haben wir 2007 den Fixierungsautomatismen den Kampf angesagt.

Die Initiative "Werdenfelser Weg“ hat auf diesem Weg zu einer erheblichen Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen in allen Pflegeeinrichtungen im Landkreis geführt.  

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Grundidee: Wir machen Pflegeerfahrene zu Verfahrenspflegern als Fürsprecher der Betroffenen!

Nicht das einzige, aber ein zentrales Problem: Die (zumeist unbegründete) Angst der Einrichtungen vor späteren Regressansprüchen von Krankenkassen für Behandlungskosten bei Nichtfixierung war allgegenwärtig. Alle fachlichen Überlegungen der Pflegenden wurden davon immer wieder überlagert. Und ein weiteres Problem: auf vermeintlich sichere Pflegesituationen drängende besorgte Angehörige mit ihren Ängsten vor Verletzungen, die von negativen Begleiterscheinungen und fixierungskausalen Risiken keine Kenntnisse haben.

Der Ansatz: Spezialisierte Verfahrenspfleger mit pflegefachlichem Grundwissen für das gerichtliche Genehmigungsverfahren von Fixierungen wurden fachlich fortgebildet, so dass sie über eine Kombination von pflegefachlichem Wissen über Vermeidungsstrategien und gehobenem juristischen Informationsstand über die rechtlichen Kriterien zu diesem Thema verfügen. Dieser Verfahrenspfleger diskutiert im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell und geht über den Zeitraum mehrerer Wochen Alternativüberlegungen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen/Betreuern durch, im Einzelfall regt er auch Erprobungen von Alternativmaßnahmen an.Im Vordergrund steht die Optimierung des Kommunikationsprozesses und das Bewusstwerden von Ängsten, die pflegefachlich fundierte und juristisch sowie menschlich vertretbare Lösungen überlagern. 

Rolle des Verfahrenspflegers

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers dient dem effektiven Rechtsschutz des Bewohners durch das Verfahrensrecht. Zumeist geht es um sein Freiheitsrecht, seine Menschenwürde und andererseits sein Recht auf körperliche Unversehrtheit der physischen als auch psychischen Gesundheit, also um die höchsten Rechtsgüter, die unsere Verfassung kennt. Ein Verfahrenspfleger ist vor allem deshalb von besonderer Bedeutung für den Entscheidungsprozess, weil der Betroffene oft nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden. Deswegen schreibt das Gesetz die Bestellung auch verpflichtend vor (§ 317 FamFG). Sie ist auch nicht entbehrlich, falls das Gericht durch Beauftragung eines Sachverständigen eigene weitergehende Ermittlungen anstellt.

Der Verfahrenspfleger ist zwar vom Gericht bestellt, dann aber nur dem Betroffenen gegenüber zu einer sachgerechten Rechtsvertretung verpflichtet. Er ist weder dem Gericht gegenüber weisungsgebunden noch ein Gerichtshelfer. Er ermittelt nicht für das Gericht, sondern muss sich in seiner eigenen Rolle eine eigene fachliche Meinung bilden. Dem Verfahrenspfleger muss ermöglicht werden, die Interessen des von ihm vertretenen Betroffenen zu dessen Grundrechtsverwirklichung im Verfahren wahrzunehmen. 
Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht darin, gegenüber dem Gericht den Willen des Betroffenen kundzutun. Dabei ist der Verfahrenspfleger nicht nur Sprachrohr, sondern zur Vertretung der objektiven Interessen des Betroffenen berechtigt und verpflichtet.

Das erfordert, dass ein Verfahrenspfleger in besonderer Weise befähigt sein muss, die Interessen des Betroffenen herauszufinden und zu vertreten. Der Verfahrenspfleger muss sich einerseits in die vom Betroffenen subjektiv wahrgenommene Situation hineinversetzen, andererseits in Abwägung aller Fakten die objektiven Interessen im Verfahren vertreten.

Er ist sogar an rein subjektive Willensäußerungen, die in Verkennung der Situation vom Betroffenen formuliert werden, nicht gebunden. Der Verfahrenspfleger ist insofern verpflichtet, im Rahmen seiner eigenen Rolle die objektiven Interessen herauszufinden und zu vertreten. Wenn der Betroffene allerdings in der Lage ist, seine Rechte selbst wahrzunehmen, dann hat die eigene Position des Betroffenen Vorrang. 

Als Interessenvertreter des einzelnen Heimbewohners mit pflegefachlichem Wissen klären sie mit allen Beteiligten ab, ob alle Vermeidungsstategien für Fixierungen ausgeschöpft sind, und arbeiten auf eine gemeinsame Beurteilung der Risiken hin, um Fixierungen weitest möglich zu vermeiden und Pflegenden Handlungssicherheit in haftungsrechtlicher Hinsicht zu vermitteln, gerade auch für Fälle, in denen vor dem Hintergrund von Menschenwürde und Selbstbestimmung hinnehmbare Risiken verbleiben. Ziel ist es zu einer gemeinsam getragenen Abschätzung zu kommen, wie im konkreten Fall das Verletzungsrisiko bei einem Sturz einerseits, die anderweitigen Folgen einer angewendeten Fixierung dagegen andererseits einzuschätzen sind. Auf diese Art und Weise sollen neben kurzfristigen Sicherheitsaspekten auch die ansonsten nie ausreichend beachteten sonstigen Konsequenzen einbezogen werden, also der Verlust an Lebensqualität und aus Fixierungen resultierende physische und psychische Verschlechterungen bis hin zu Tötungsrisiken.

Dabei wurden bislang weit überwiegend einvernehmliche Lösungen mit den verantwortungsvollen Pflegenden erzielt.

Ziel ist, in einem optimierten Entscheidungsprozess alle Möglichkeiten bei gemeinsamer Verantwortungsübernahme auszuschöpfen, langfristige freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden.

Haben Sie dreißig Minuten Zeit?

Das ZDF Magazin hat in der Sendereihe Zoom unter dem Titel „Gefesselt im Heim“ im Sommer 2012 einen sehr ausgewogenen Bericht über die Problematik und unseren Ansatz des Werdenfelser Weges gesendet, den Sie über nachfolgende Stichwörter über Suchmaschinen und Videoportale recherchieren können:
ZDF Magazin Zoom Sommer 2012 

2014 hat sich das Fernsehmagazin quer (Untertitel: Durch die Woche mit Christoph Süß) mit Fixierungen in der Forensik befasst. Bemerkenswert: ein Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg, Herr Schmittknecht aus München, konnte darstellen, dass es im Bereich der Altenpflege andere Wege gibt, um dort mit dem Problem umzugehen.

Der Journalist Rainer Ulbrich hat bezüglich des Werdenfelser Weges in München recherchiert und einen Beitrag gestaltet für die Radiosendung "das Notizbuch - Nah dran Ohne Gurt und Gitter", die am Montag, den 30. September 2013 in Bayern 2 ausgestrahlt wurde. 

Anläßlich einer Führungskräfteschulung in Weilheim am 12.3.2014 wurde der folgende Radiobeitrag in Radio Oberland ausgestrahlt mit Interviews von Josef Wassermann, Christel Pilz (Heimaufsicht und Betreuungsbehörde Landkreis Weilheim), Isabelle von Heydebrand (Riin AG Weilheim) und Jutta Ehinger (PDL, Garmisch-Partenkirchen):

Der Beitrag kann aufgerufen werden über: 
werdenfelser-weg-original.de/oeffentlichkeit/fernsehen/

Kritik

Viele Mitglieder des Bundesverbands der Berufsbetreuer sind zugleich tragende regionale Säulen bei der Umsetzung des Werdenfelser Wegs. Der Bundesverband der Berufsbetreuer, hat allerdings dessen ungeachtet auf seiner Internetseite die Auffassung veröffentlicht, der Werdenfelser Weg beruhe auf einer fragwürdige Prämisse: Betreuer würden i.d.R. nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, um die Selbstbestimmung ihrer Klient/innen in stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützten. Die zentrale Frage nach den erforderlichen Rahmenbedingungen für eine gute Betreuung bleibe durch den Werdenfelser Weg unbeantwortet.

Das Positionspapier kann heruntergeladen werden unter:
https://bdb-ev.de/index.php 

Wir haben darauf reagiert durch eigene Stellungnahme gegenüber dem Bundesverband, in dem wir versucht haben, Missverständnisse und Fehlvorstellungen auszuräumen und uns für eine gemeinsame Arbeit für das gleiche Ziel ausgesprochen haben:

Häufig gestellte Fragen

Wie geht man vor, wenn man den Werdenfelser Weg mitgehen möchte?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir haben in vielen Landkreisen Hilfestellungen in der Startphase gegeben, bereits telefonisch lassen sich viele Einzelfragen klären.

Ansprechpartner beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: 
Josef Wassermann
Tel.: 08821 / 751-259

Ansprechpartner beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen:
Dr. Sebastian Kirsch 
Tel.: 08821 / 928-146
E-Mail: Sebastian.Kirsch@ag-gap.bayern.de

Eine kleine Handlungsanleitung für die ersten Schritte enthält die Datei "11 Schritte":

Warum eine Auftaktveranstaltung?

Die Auftaktveranstaltung hat neben der reinen Information auch den Charakter einer einmaligen Vollversammlung aller befassten Professionen in einem Landkreis mit dem von dieser Veranstaltung ausgehenden Signal eines gemeinsamen Bekenntnisses und einer gemeinsamen Anstrengung. Die Bedeutung für die weitere Zusammenarbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Dabei haben sich mehrere Varianten entwickelt:
Immer: Konzeptvortrag zum Werdenfelser Weg (ca. 45 Minuten bis 60 Minuten)
Immer: Zeitfenster für Diskussion (ca. 30 Minuten).
Immer: die lokalen Verfahrenspfleger werden vorgestellt
Optional: Grußwort eines Landrats, Vertreters des Ministeriums zu Beginn
Optional: Pflegefachlicher Vortrag (ca. 45 Min): Vermeidung von Fixierungen 

Interessante Alternative der Veranstaltung (nach Fuldaer Vorbild):
1. Grußwort
2. Ausgewählte Ausschnitte aus der DVD "Eure Sorge fesselt mich (ca. 20-30 Minuten)
3. Konzeptvortrag
4. Abschlussdiskussion.

Wie bereitet man eine Auftaktveranstaltung in seinem Bezirk vor?

Wir helfen auch gerne mit Erfahrungswerten und Mustern von Einladungen für eine Auftaktveranstaltung. Eine Auftaktveranstaltung erscheint generell empfehlenswert, um insbesondere mit allen beteiligten Professionen in den Dialog zu kommen und um Seitens der Behörden und der Justiz zu verdeutlichen, dass das Vorgehen nach dem Werdenfelser Weg nicht zur Gängelung der Pflege, sondern zu deren Unterstützung gedacht ist.

Wie finde ich geeignete Verfahrenspfleger?

Es stehen im wesentlichen drei Wege zur Verfügung:

1. Die eigene aktive Suche durch das lokale Betreuungsgericht und Betreuungsbehörde, beispielsweise unter den Berufsbetreuern mit entsprechender Biografie. 

Gesucht wird: 

  • Jemand mit Berufserfahrung in der Pflege (z.B. gelernte Altenpflegefachkraft, Krankenpfleger, Pflegefachwirtin, ehem. Heimleiter)
  • in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Einrichtungen im Landkreis
  • in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Kontrollorganen
Gesucht werden:
  • Pflegefachliche Kompetenz
  • Kommunikative Kompetenz für eine gemeinsame Entscheidungsfindung (Umgang mit Ängsten der Angehörigen und Pflegenden) 
  • Mediatoreneigenschaften
  • Ein gewisses Durchsetzungsvermögen 
  • Engagement für die Sache
  • Geduld, Ausdauer
Wo wird gesucht:
  • unter den Berufsbetreuern des Landkreises (oder der Nachbarlandkreise), danach, ob Berufserfahrung in der Pflege vorliegt (z.B. gelernte Altenpflegefachkraft, Krankenpfleger, Pflegefachwirtin, ehem. Heimleiter evtl. auch Physiotherapeuten)
  • über die Altenpflegeschulen des Landkreises (oder der Nachbarlandkreise), zuweilen sind Dozenten der Schulen an einem freiberuflichen Nebenerwerb interessiert
  • unter den freiberuflichen Pflegesachverständigen der Region, auch diese zeigen oft das Interesse an einer Zusatztätigkeit als Verfahrenspfleger 
  • unter den regionalen selbständigen Pflegeberatern nach § 7a SGB XI
  • über die Träger größerer regionaler Altenpflegeeinrichtungen bezüglich erfahrener Mitarbeiter, die in den Ruhestand gehen, sich aus gesundheitlichen Gründen verändern müssen oder wegen der Kindererziehung derzeit nicht aktiv als Altenpfleger arbeiten. Oder aktive Pflegedienstleiter aus benachbarten Landkreisen
  • Details darüber unter der oben genannten Datei „11 Schritte“
2. Es melden sich bundesweit Interessierte aus Pflegeberufen beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, die Interesse an der Teilnahme am Projekt haben. Hier kann Kontakt vermittelt werden. Ebenso besteht Überblick, wo landkreisübergreifend ein Einsatz von bereits erfahrenen Verfahrenspflegern nachgefragt werden kann. Gerade der Einsatz von erfahrenen Verfahrenspflegern aus Bezirken, die schon länger nach der Methode arbeiten, hat sich für den Auftakt als sehr hilfreiche Maßnahme erwiesen.

3. Im Zusammenwirken mit zwei renommierten Fortbildungsträgern bemühen wir uns bundesweit Verfahrenspfleger auch in den Netzwerken der Pflegenden zu suchen, zu schulen und auf Wunsch Kontakt mit den Amtsgerichten herzustellen.

Auch Kontakt zu Interessierten in Ihrer Nähe stellen wir gerne her. 
Wie erhalte ich regelmäßig Informationen zu Fachfragen und kann eigenes Fachwissen weitergeben?

Der Werdenfelser Weg zeichnet sich durch eine Vernetzung vieler Interessierter aus. Der Werdenfelser Weg ist dadurch auch ein Weg bundesweiter Vernetzung von beteiligten Professionen. Derzeit sind ca. 180 Betreuungsrichter aus allen Teilen der Bundesrepublik, ca. 60 Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Heimaufsicht, etwa 500 bereits ausgebildete spezialisierte Verfahrenspfleger und weitere Pflegefachleute und Rechtsanwälte über das insoweit immer noch federführende Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen miteinander vernetzt und tauschen regelmäßig in kurzen Abständen Sachinformationen aus. So hat sich der Werdenfelser Weg auch zu einer Informationsplattform für alle beteiligten Professionen bundesweit entwickelt. 

Sie können bei Interesse auch in einen Emailverteiler aufgenommen werden, der versucht, neue Fachinformationen, aber auch neue Informationen zum Werdenfelser Weg weiterzugeben. Es bestehen Emailverteiler für allgemein Interessierte, für Richter, und für zertifizierte Verfahrenspfleger.

E-Mail: Sebastian.Kirsch@ag-gap.bayern.de

Wie informiert man dauerhaft Angehörige/Betreuer über Sinn und Zweck des Vorgehens?

Dafür stehen verschiedene (auch kombinierbare) Wege als Ergänzung zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit zur Auswahl:


1. Der Landkreis Cloppenburg und das Amtsgericht München haben jeweils eine allgemeine Informationsbroschüre zur Aushändigung an Angehörige konzipiert:

2. Demnächst soll überlegt werden, auf Bayern bezogen eine nach dem Münchner Vorbild konzipierte Broschüre für alle bayerischen Städte und Landkreise gemeinsam mit dem Bayerischen Justizministerium aufzulegen, damit das Informationsbedürfnis der betroffenen Bevölkerung gedeckt wird.


3. Das Amtsgericht Nürnberg arbeitet im Einzelfall mit einem beizufügenden Merkblatt:

4. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen arbeitet mit einem vorbereiteten Textbaustein zur Erweiterung des Beschlusses, in dem der Verfahrenspfleger bestellt wird. Auf Nachfrage wird der Text Richterkollegen gerne übermittelt.

Was kostet das und was verdient ein Verfahrenspfleger?

Der Verfahrenspfleger wird nach § 277 FamFG, wie ein Vormund vergütet, mit einem Stundensatz von zwischen 19,50 und 33,50 Euro (je nach Qualifikation) zuzügl. MWSt. Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse. Diese kann aber dem Betreuten die Verfahrenspflegervergütung im Rahmen der Gerichtskosten gem. § 93a KostO als Auslagen in Rechnung stellen, wenn der Betreute über mehr als 2.600 Euro Vermögen verfügt. Außerdem erhält der Verfahrenspfleger Aufwendungsersatz.

Verfahrenspfleger, die mit 33,50 € abrechnen können, teilen im Durchschnitt einen Rechnungsbetrag von 134 € pro Einzelfall mit. Verfahrenspfleger, die mit 25 € abrechnen können, teilen im Durchschnitt einen Rechnungsbetrag von 108 € mit. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten von ca. 4 Stunden (einschließlich Fahrzeiten) wurden in einer Umfrage mitgeteilt. Im Durchschnitt haben die Verfahrenspfleger insgesamt nach ihrer Selbsteinschätzung 3,86 Fälle pro Monat zu bearbeiten gehabt.

"Weltkongress" Werdenfelser Weg

Am Freitag, den 5.7. 2013 fand erstmals ein bundesweiter, für alle Professionen offener Fachtag zum Werdenfelser Weg in München an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München statt mit über 150 Teilnehmern. 

Am Freitag, den 11. Juli 2014 fand zum zweiten Mal der für alle Professionen offene Fachtag an der katholischen Stiftung Fachhochschule in München statt. 

Der Werdenfelser Weg wird breiter –Freiheit und Mobilität in allen Versorgungssettings.

Nächste Informationstermine

Zum Spezialthema der Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen gibt einen Überblick über öffentlich oder für ein Fachpublikum zugängliche Veranstaltungen bundesweit die Seite:
Überblick 

Veranstaltungen zur Thematik finden Sie dort auf einer Landkarte und darunter in einer nach Terminen sortierten Liste.

Schulungen und Seminare

Hinweise zu Schulungen für Verfahrenspfleger und Seminaren finden Sie unter:
Fortbildungen

An verschiedenen Standorten in ganz Bayern finden in Kooperation mit dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) GmbH von uns konzipierte eintägige Seminare für Führungskräfte zur Umsetzung des Werdenfelser Wegs in ihrer Einrichtung statt.
Näheres dazu finden Sie unter:
http://werdenfelser-weg-original.de/werdenfelser-werte/schulungstermine/

Neue Weggefährten

Der Werdenfelser Weg ist Modellprojekt für Initiativen in anderen Landkreisen in Deutschland geworden. 
Mehrere Landesjustizminister unterstützen die Arbeit ideell.

Begonnene oder beschlossene Folgeprojekte nach dem Vorbild des Werdenfelser Weges:

Verbreitung 15 1 14
Landkarte der Verbreitung

Diagramm Bev Lkerungszahlen
Bevölkerungszahl beteiligter Gebiete in Zahlen

Aus vielen Regionen wird Interesse an der Einführung signalisiert.

Interesse 15 1 14
Landkarte über interessierte Regionen

Einrichtungen

Der Einsatz des Werdenfelser Weges ist als Bestandteil eines gerichtlichen Genehmigungsverfahrens einrichtungsübergreifend und grundsätzlich unabhängig von einer konkreten Mitwirkungszusage einzelner Einrichtungen.
Dennoch haben im Landkreis Garmisch-Partenkirchen einige Einrichtungen ihre besondere Mitwirkungsbereitschaft an dem Projekt zum Ausdruck gebracht und fördern es nach Kräften mit ihren Erfahrungswerten.

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind dies folgende Pflegeeinrichtungen:

  • Seniorenwohnen Ruhesitz Staffelsee, eine Einrichtung der Sozialservice-Gesellschaft des BRK 
  • Lenzheim und Villa Nova in Garmisch-Partenkirchen 
  • Haus Phönix Karwendel in Mittenwald 
  • Haus Lindenhof in Grafenaschau 
  • Pflegehaus Heimgarten in Ohlstadt 
  • Haus St. Vinzenz in Garmisch-Partenkirchen
  • Haus Bellevue, Garmisch-Partenkirchen
  • Haus Sonnenhof, Garmisch-Partenkirchen
  • Haus St. Barbara, Eschenlohe
  • Haus Ammertal, Einrichtung der Sozialservice-Gesellschaft des BRK, Oberammerau
  • Haus Kemmelpark, Murnau
  • ProSeniore, Oberau

Parallel zu unseren eigenen Maßnahmen erhalten wir starke Unterstützung durch den MDK Bayern sowie durch Herrn Uwe Brucker, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V, der selbst bei vielen Tagungen sich für unseren Ansatz stark gemacht hat.

Kontakt

Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt auf: 
E-Mail: Sebastian.Kirsch@ag-gap.bayern.de

Wir vermitteln gerne auch Kontakte zu örtlichen Initiativen in Ihrer Nähe. Zugleich bemühen wir uns um einen Austausch von Fachinformationen per E-Mail zwischen allen, die an dem Projekt interessiert sind.

Diagramm Email Verteiler
Diagramm Emailverteiler

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