Gerichtsvollzieher
Gläubiger haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass die zuständigen staatlichen Organe aufgrund eines vollstreckbaren Anspruchs gegen den Schuldner vorgehen, um ein bestimmtes Tun oder Unterlassen durchzusetzen.
Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt, der in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen ist. In Betracht kommen insbesondere rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Urteile, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen, Prozessvergleiche, vollstreckbare Anwaltsvergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide. Dabei muss der Vollstreckungstitel die Personen, für oder gegen die vollstreckt wird, und den Anspruch selbst klar bezeichnen und dem Schuldner spätestens bei Beginn der Vollstreckungshandlungen zugestellt sein.
Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für die nachfolgend aufgelisteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- für die Einholung der Vermögensauskunft einschließlich hierbei vorzunehmender Verhaftungen
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für die Versteigerung und Verwertung von gepfändetem beweglichen Vermögen
Hinweis:
Eine Versteigerung von gepfändeten Gegenständen durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher kann über die bundesweite Auktionsplattform www.justiz-auktion.de stattfinden. Ein Link zu dieser Plattform befindet sich am Ende dieser Seite. - für die Zwangsräumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- für die Wegnahme von Sachen und Personen
- für Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens nach dem Gewaltschutzgesetz
- für die Zustellung von Schriftstücken
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der nachstehend aufgeführten Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Amtsgericht Günzburg - Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Zimmer 310 (Erdgeschoß)
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)
Telefon: 08221 / 2588-3100, -3101
Telefax: 09621 / 96241-3662
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag je von 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Gerichtsvollzieher
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Christian Bernert
Augsburger Straße 60
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 204733
Telefax: 08221 / 32276
Sprechzeiten:
Dienstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 10.00 Uhr
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Norbert Linha
Augsburger Str. 60
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 249996
Telefax: 08221 / 3698843
Sprechzeiten:
Montag: 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 11.00 Uhr
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Anja López y López
Pfarrer-Bunz-Str. 6
89312 Günzburg
OT Reisensburg
Telefon: 08221 / 204755
Telefax: 08221 / 3695990
Sprechzeiten:
Dienstag: 08.00 - 09.00 Uhr
Donnerstag:10.00 - 11.00 Uhr
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Robert López y López
Pfarrer-Bunz-Str. 6
89312 Günzburg
OT Reisensburg
Telefon: 08221 / 3698844
Telefax: 08221 / 3695990
Sprechzeiten:
Dienstag: 10.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag:14.00 - 15.00 Uhr
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Stefanie Mack
Augsburger Str. 60
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 9635880
Telefax: 08221 / 9167860
Sprechzeiten:
Montag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:13.00 - 15.00 Uhr -
Corinna Uhl
Augsburger Str. 60
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 9696706
Telefax: 08221 / 2040826
Sprechzeiten:
Dienstag: 10.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag:10.00 - 11.00 Uhr
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Maria Wecker
Augsburger Str. 60
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 2040825
Telefax: 08221 / 2040826
Sprechzeiten:
Montag: 14.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 - 11.00 Uhr
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Yvonne Ziegler
Augsburger Str. 60
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 369587
Telefax: 08221 / 3698846
Sprechzeiten:
Dienstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:10.00 - 12.00 Uhr
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Günzburg sind während ihrer Sprechzeiten persönlich unter den oben genannten Anschriften zu erreichen.
Sie unterhalten keine Büros in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Günzburg.
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