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Amtsgericht Kempten

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Amtsgericht Kempten

Peter Koch Behördenleitung Telefon: 0831 / 20300 E-Mail: poststelle@ag-ke.bayern.de

HINWEISE zu betrügerischen Rechnungen und SMS:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen. Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.


Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt.

Videoverhandlungen:

Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) setzt für Videoverhandlungen Videokonferenzanlagen sowie teilweise das Kollaborationswerkzeug Microsoft Teams ein.

Verhandlungen über Videokonferenzanlagen finden in virtuellen Videokonferenzräumen des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern (IT-DLZ) statt, eine Teilnahme ist über einen Browser (URL: https://join.video.bayern.de) möglich.

Videoverhandlungen über MS Teams finden als Teams-Meetings statt, eine Einwahl ist über den in der Einladung übersandten Link über einen Browser möglich.

Spezielle Hard- oder Software ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Wir empfehlen lediglich bei der Teilnahme mit Laptop oder APC ein Headset zu benutzen, um etwaige Rückkopplungen zu vermeiden.

Elektronischer Rechtsverkehr:

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg  eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV sowie auf der Internetseite http://www.ejustice.bayern.de/. Bei Anfragen zum elektronischen Rechtsverkehr wird auf die dort zur Verfügung gestellten Informationen verwiesen. 

Auf einen Blick