Gerichtsvollzieher
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher sowie die Formulare für die Beauftragung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links.
Elektronische Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge sind grundsätzlich an das zuständige Amtsgericht zu adressieren.
Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher können die Aufträge direkt an diesen gesandt werden.