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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsvollzieher

Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher sowie die Formulare für die Beauftragung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links.

Elektronische Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge sind grundsätzlich an das zuständige Amtsgericht zu adressieren.
Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher können die Aufträge direkt an diesen gesandt werden.