Menü

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Beratungshilfescheine erteilt das Amtsgericht Kulmbach. Entsprechende Anträge sind auf Zimmer Nr. 1 erhältlich.

Sollte eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen, besteht keine Möglichkeit für Bewilligung von Beratungshilfe.

Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist ein vollständig ausgefüllter und mit Nachweisen versehener Antrag.

Beratungshilfe wird nur für Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und soweit keine anderen Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen gewährt.

Ob Ihr Antrag auf Beratungshilfe erfolgreich sein könnte, können Sie über den nachfolgenden Link mit einem Vorab-Check prüfen.

Bitte beachten Sie, dass diese Vorprüfung unverbindlich ist und keine Garantie für die Bewilligung von Beratungshilfe durch das Amtsgericht darstellt.

https://service.justiz.de/beratungshilfe#vorabcheck

Verfahrensübersicht