Gerichtsvollzieher
Die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtsvollziehers ergibt sich aus dem Wohn- oder Firmensitz des Schuldners.
Zur Feststellung, welcher Gerichtsvollzieher in Bayern zuständig ist, können Sie nachfolgende Datenbank nutzen.
Geben Sie in die Datenbank die Postleitzahl oder den Namen des Ortes ein, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz oder seinen Firmensitz hat und klicken auf den blauen Haken. Es erscheint anschließend das vollständige Straßenverzeichnis. Wählen Sie nun die Straße aus und bestätigen diese im blauen Feld. Es erscheint sodann der zuständige Gerichtsvollzieher.
Gerichtsvollzieherdatenbank
Gerichtsvollzieher nutzen zwischenzeitlich auch oftmals die nachfolgende Internetplattform zur Versteigerung von gepfändeten Gegenständen:
Auktionsplattform
Aufgabengebiet
Der Gerichtsvollzieher ist zuständig für die Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen.
Ein Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel meist ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde besitzt, muss zur Durchsetzung seiner Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Hilfe des Gerichtsvollziehers als Staatsorgan in Anspruch nehmen.
Zu den Aufgaben des Gerichtsvollzieherdienstes gehört auch die Entgegennahme der Vermögensauskunft und die damit verbundenen Ermittlungen, die seit dem 01.01.2013 der eigentlichen Zwangsvollstreckung vorangehen können.
Daneben kann der Gerichtsvollzieher auch mit der Zustellung gerichtlicher und gegebenenfalls außergerichtlicher Schriftstücke im Parteiauftrag betraut werden.
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle befindet sich im Vordergebäude des Erdgeschosses auf Zimmer 10.
Telefon: 08191 / 108-0
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieher zur Bearbeitung von eiligen Aufträgen an Samstagen und sonstigen dienstfreien Werktagen:
Erreichbarkeit:
Telefon: 0821/323-1410