Kontakt
Anschriften:
Amtsgericht Laufen
Tittmoninger Straße 32
83410 Laufen (Hausanschrift)
Postfach 1155
83405 Laufen (Postanschrift)
Telefon: 08682 / 911-0 (Vermittlung)
Telefax: +499621962411573
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
E-Mail: poststelle@ag-lf.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels De-Mail an ag-laufen@egvp.de-mail.de,
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der
Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Amtsgerichts Laufen werden grundsätzlich an dienstfreien Tagen und außerhalb der Dienstzeiten nicht gesichtet.
Anfragen zum Datenschutz: datenschutz@lg-ts.bayern.de
Barrierefreier Zugang:
Auf dem Parkplatz an der Tittmoninger Straße sind Stellplätze für Behinderte ausgewiesen. Der Haupteingang befindet sich an der Tittmoninger Straße. Dieser ist behindertengerecht gestaltet. Im Amtsgerichtsgebäude befindet sich ein Aufzug, mit dem Sie die weiteren Stockwerke erreichen.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.