Kontakt
Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-0310
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
E-Mail: poststelle@ag-m.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Nähere Informationen zu den elektronischen Zugangswegen und dem elektronischen Rechtsverkehr finden sie auf der Internetseite der Bayerischen Justiz sowie unter nachfolgendem Link:
Elektronischer Rechtsverkehr
Beim Amtsgericht München ist der elektronische Rechtsverkehr für
die Verfahren nach der ZPO und dem FamFG (Zivil-, Familien-, Betreuungs-,
Nachlass-, Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsabteilung, Insolvenzgericht
sowie Registergericht), für Straf- und Bußgeldverfahren sowie Grundbuchsachen eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg wie folgt
eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
- mittels De-Mail an ag-muenchen@egvp.de-mail.de,
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.
❗„Bitte elektronische Anträge nur einzeln einreichen – KEINE Sammeleinreichung“❗
❗ Weiterführende Informationen zu dem elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Die Einreichung von Dokumenten in schriftlicher
Form ist nur noch im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie hier sowie auf der Internetseite der Bayerischen Justiz.
Briefkästen (Nachtbriefkästen)
Außerhalb der Öffnungszeiten der gemeinsamen Eingangsstellen können Schriftstücke zur Fristwahrung in die Briefkästen (Nachtbriefkästen) eingeworfen werden.
Diese befinden sich:
• am Justizpalast Prielmayerstraße 7,
• am Justizgebäude Pacellistraße 5,
• beim Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16 (Eingang Sandstraße)
• am Justizgebäude Infanteriestraße 5
In diese sind auch die vom Bewachungsdienst entgegengenommenen Einschreibsendungen einzuwerfen.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Das Amtsgericht München ist grundsätzlich an jedem Werktag von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Darüber hinaus gehende Sprechzeiten und die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Verfahren.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.