Pressemitteilung 18 vom 07.05.14
Nachlassverfahren Cornelius Gurlitt
Aufgrund der zahlreichen Medienanfragen teilt das Amtsgericht München mit:
Herr Cornelius Gurlitt ist am 6. Mai 2014 in München verstorben.
Kraft Gesetzes ist damit, mit dem Tod des Betreuten, das beim Amtsgericht München geführte Betreuungsverfahren beendet.
Das Amtsgericht München ist allerdings auch das zuständige Nachlassgericht.
Es hat heute ein Nachlassverfahren eingeleitet. In einem derartigen Nachlassverfahren sind unter anderem die Erben zu ermitteln, Verfügungen von Todes wegen zu eröffnen sowie gegebenenfalls über die Sicherung des Nachlasses zu entscheiden.
Im Rahmen des Betreuungsverfahrens ist bekannt geworden, dass Herr Gurlitt vor einem Notar in Baden-Württemberg ein Testament errichtet hat.
Der Präsident des Amtsgerichts, Gerhard Zierl:
Das Amtsgericht München hat nun das in dem Baden-Württembergischen Notariat hinterlegte Testament an zu fordern. Nach Eingang des Testaments beim Amtsgericht München wird das Nachlassgericht dieses Testament prüfen.
Ist das Testament ordnungsgemäß errichtet worden und sind vom Verstorbenen Erben eingesetzt, so hat das Nachlassgericht diese Erben von der Erbeinsetzung zu informieren. Inländische Erben haben danach sechs Wochen, Erben im Ausland sechs Monate, Zeit zu prüfen, ob sie das Erbe annehmen oder nicht.
Vom Inhalt des Testaments wird abhängen, ob eine Testamentsvollstreckung angeordnet oder eine Nachlasspflegschaft errichtet wird.
Zierl: Der Inhalt des Testaments ist natürlich streng vertraulich zu behandeln. Es ist dem Nachlassgericht daher nicht gestattet, über die Identität etwaiger Erben oder über genaue Testamentsformulierungen Auskünfte zu erteilen.
Der Präsident des Amtsgerichts München, Gerhard Zierl, wird für Interviews -wenn gewünscht- zu vorstehender Mitteilung heute, am 7.5.14, um 13.00 Uhr im Raum B 806 in der Pacellistraße 5 in München zur Verfügung stehen.