Pressemitteilung 21 vom 28.04.15
Nachlasssache Cornelius Gurlitt
Beschwerde der Frau Uta Werner
Beim Amtsgericht München ging gestern per Fax die Beschwerde von Frau Uta Werner gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 23.3.15 ein, in der dem Erbscheinantrag des Kunstmuseums Bern stattgegeben und der Teilerbscheinantrag der Frau Uta Werner zurückgewiesen wurde.
Die zuständige Richterin wird nun die Beschwerde inhaltlich prüfen und danach entscheiden, ob sie der Beschwerde abhilft, also ob sie ihren Beschluss abändert, oder ob sie die Beschwerde mit den Akten dem Oberlandesgericht München zur Entscheidung vorlegt.
Die Prüfung der Beschwerde durch das Amtsgericht München wird umgehend erfolgen. Wenn das Gericht seine Entscheidung abändern will, müssten zuvor nochmals alle Beteiligten angehört werden. Im anderen Fall werden die Akten gleich dem Oberlandesgericht vorgelegt.
Von dem Beschwerdeverfahren unberührt bleibt das Verfahren um die Restitution der Bilder.
Monika Andreß