Pressemitteilung 22 vom 30.04.15
Nachlasssache Cornelius Gurlitt
Nichtabhilfentscheidung des Amtsgerichts München
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 29.4.15 entschieden, dass sie der Beschwerde der Frau Uta Werner gegen den Beschluss vom 23.3.15 nicht abhilft.
Nach Prüfung der Argumente in dem Beschwerdeschreiben hält die Richterin an ihrer Entscheidung fest, in der dem Erbscheinantrag des Kunstmuseums Bern stattgegeben und der Teilerbscheinantrag der Frau Uta Werner zurückgewiesen wird.
Die Akten werden nun dem Oberlandesgericht München zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.
Monika Andreß