Pressemitteilung 53 vom 31.08.15
Chance in Deutschland: genutzt - vertan?
Am 17.7.15 wurden 2 Rauschgifthändler durch das Amtsgericht München wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Jugendstrafen von 4 Jahren ohne und 1 Jahr 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Das von ihnen mitgeführte Bargeld in Höhe von 2.995 Euro wurde vom Gericht eingezogen. Die beiden hatten am 30.12.14 von einem unbekannten Dealer am Pariser Platz in München mindestens 300 Gramm Marihuana für 2.400 Euro gekauft. Sie wollten es gewinnbringend weiterverkaufen. Sie lagerten das Rauschgift in dem Safe ihres angemieteten Hotelzimmers. Dort bewahrten sie auch ihre beiden Schreckschusspistolen auf, die sie zu ihrer Verteidigung bei den Drogengeschäften und zur Durchsetzung ihrer Geld-forderungen benötigten. Das Rauschgift war von sehr guter Qualität.
Beide Angeklagte waren zur Tatzeit 20 Jahre alt, lebten vor ihrer Inhaftierung noch zuhause bei den Eltern und sind in erheblichem Maße finanziell abhängig von ihrem Elternhaus. Sie lebten in den Tag hinein und verbrachten die Tage mit Partymachen und Kiffen.
Ein Angeklagter stammt aus dem Irak. Er ist das drittälteste von 5 Kindern seiner Eltern. Im August 1998 flüchtete er mit der Mutter und den übrigen Geschwistern in die Bundesrepublik Deutschland. Nach kurzem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Landsberg am Lech kam die Familie in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber nach Chemnitz. Nach der Anerkennung des Flüchtlingsstatus im Jahr 2000 zog die Familie mehrmals um (Erding, Wilhelmshaven, Hamburg und München). Es fanden daher insgesamt 5 Schulwechsel in dieser Zeit statt. In Augsburg besuchte er den Kindergarten. Die Schule besuchte er bis zur 9. Klasse der Mittelschule, verließ diese jedoch im Sommer 2010 ohne Abschluss. Er machte dann keine Ausbildung, ab und zu hatte er Gelegenheitsjobs. Der Vater des Angeklagten hält sich seit 1997 in Deutschland auf. Er ist von Beruf Agraringenieur, betreibt aber einen Obst- und Gemüsestand in München. Die Mutter ist Lehrerin. Die Familie lebte seit 2010 mit den Eltern und der Schwester in einer 2-Zimmer-Wohnung. Der Angeklagte hatte kein eigenes Zimmer zur Verfügung, er schlief mit dem Vater im Wohnzimmer. Er ist wegen mehrerer kleinerer Straftaten vorbestraft und kam am 1.1.15 in Haft.
Das Gericht verurteilte ihn zur Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung: Zugunsten des Angeklagten sprach, dass er sich, zumindest was seinen Tatbeitrag anging, geständig und einsichtig zeigte. Zu seinen Gunsten war auch zu sehen, dass er sich in dieser Sache über 6 Monate in Untersuchungshaft befand, die Haftzeit genutzt hat, um insbesondere sich mit seinem schädlichen Drogenmissbrauch auseinanderzusetzen und den Schulabschluss nachzuholen. Der Angeklagte nahm 21 Termine bei Prop e. V. zur Drogenberatung wahr, hat bereits ein Gespräch bei Condrobs für den Fall einer Haftentlassung vereinbart. Er hat den Schulkurs der Justizvollzugsanstalt besucht, den qualifizierenden Hauptschulabschluss nachgeholt und möchte nun den Mittlere Reife-Abschluss machen
Der zweite Angeklagte wurde in Havanna/Kuba geboren und wuchs bis zu seinem 9. Lebensjahr bei den Eltern auf. Die Mutter arbeitete in Kuba als Computerprogrammiererin und unterrichtete Kinder. Der Vater war alkoholkrank, das Familienleben war durch häufige massive Auseinandersetzungen und körperliche Übergriffe des Vaters geprägt. Im Jahr 2003 entschied sich seine Mutter aufgrund besserer Lebensperspektiven für die Auswanderung nach Deutschland, zuvor hatte sie einen gebürtigen Deutschen kennen gelernt und zog zu diesem. Das Kind verblieb zunächst bei der Großmutter in Kuba. Nach ca. 12 Monaten holte die Mutter ihn zu sich nach Deutschland. Bedingt durch den Umzug nach München war er für 2 Jahre in einer Übergangsklasse. Er besuchte dann die Hauptschule und machte 2011 den Hauptschulabschluss. Letzten Endes fand er keine Ausbildung. Er hat bereits mehrere Vorstrafen wegen Diebstahls, Einbruchs und Körperverletzung, zuletzt bekam er eine Jugendstrafe von 2 Jahren, die in die jetzige Verurteilung eingerechnet wurde. Er war bereits längere Zeit in Haft. Zum Zeitpunkt der Verhaftung führte er 2.995 Euro Bargeld mit sich. Darüber hinaus zahlte er erst am 09.01.2015 die Rechnung für das zuvor von ihm bezogene Hotelzimmer in Höhe von über 400 Euro. Er hat nach eigenen Bekundungen in der Vergangenheit über Wochen hinweg immer wieder in größerem Ausmaß Marihuana gekauft. Außerdem führte er am Festnahmetag Einkäufe in Höhe von 700 Euro mit sich. Er verfügte daher im fraglichen Zeitraum über Bargeldmengen von weit über 4.000 Euro, die durch einen legalen Erwerb nicht erklärbar sind.
Das Gericht verurteilte ihn insgesamt zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren: Nachdem der Angeklagte bereits vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, bereits hafterfahren ist, er auch kein Geständnis abgelegt hat, welches zu seinen Gunsten hätte berücksichtigt werden können, musste eine deutlich höhere Jugendstrafe als beim (Mittäter) verhängt werden. Im Rahmen des weiteren Vollzugs der Jugendstrafe kann der Angeklagte an seinen Persönlichkeitsdefiziten arbeiten, ggf. einen Beruf erlernen oder sich schulisch weiterqualifizieren.
Urteil des Amtsgerichts München vom 17.7.2015
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Monika Andreß