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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 67 vom 19.10.15

Selbstjustiz im Straßenverkehr


Das Amtsgericht München verurteilte am 27.07.2015 einen 47-jährigen Münchner wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung mit Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro, also insgesamt zur Zahlung von 2700 Euro. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen.

 

Der Münchner saß am 23.10.2014 in seinem Pkw BMW, als er ein Geräusch bemerkte. Er ging davon aus, dass ein Fahrradfahrer, der spätere Geschädigte, sein Fahrzeug beschädigt hat. Der Münchner nahm mit seinem PKW sofort die Verfolgung des Fahrradfahrers auf, um ihn zu stellen und die Personalien auszutauschen.

Auf der Kreuzung Elisabethstraße/Nordendstraße in München zeigte die Ampel Rotlicht. Der Münchner ignorierte jedoch bewusst das Rotlicht und überquerte die Kreuzung auf der linken von zwei Fahrspuren. Eine Fußgängerin, die bei Grünlicht der Fußgängerampel die Straße schon halb überquert hatte und das herannahende Fahrzeug zufällig bemerkt hatte, konnte einen Zusammenstoß nur dadurch verhindern, dass sie abrupt stehen blieb. Der Münchner fuhr mit seinem Pkw BMW mit einem Abstand von circa drei bis vier Schritten an der Fußgängerin vorbei.

Nach diesem Fahrmanöver zog er mit seinem Pkw nach rechts, stellte das Fahrzeug quer zum Fahrradweg ab und stoppte den Radfahrer. Im weiteren Verlauf sprangen der Münchner und sein Beifahrer aus dem Pkw BMW. Der Münchner packte den Fahrradfahrer am Kragen und warf diesen auf die Motorhaube des Pkw BMW. Er drückte den Geschädigten mehrfach zurück und schüttelte ihn aggressiv. Der Münchner und sein Beifahrer ließen erst bei Eintreffen der Polizei von dem Geschädigten ab. Verletzungen erlitt der Fahrradfahrer nicht.

Vor Gericht war der Münchner voll geständig und bereute die Tat.

Der zuständige Richter stellt fest:
„Das an den Tag gelegte Verhalten im Zusammenhang mit einem aus dem Verkehrsgeschehen entstandenen Streit ist unter keinen Umständen hinzunehmen und entschuldbar.“

Der Münchner habe durch die versuchte gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr und die vorsätzliche Straßenverkehsgefährdung mit aller Nachdrücklichkeit sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen. Daher ordnete das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis an und verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung des Führerscheins von 12 Monaten.

Urteil des Amtsgerichts München vom 27.7.2015

Aktenzeichen 1031 Ds 463 Js 222688/14 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.



Monika Andreß