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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 73 vom 02.11.15

Affe, verpiss´ dich

Das Amtsgericht München verurteilte am 19.05.2015 einen 60-jährigen Münchener wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 1500 Euro.

 

Der Verurteilte hatte am 09.02.2015 eine Auseinandersetzung mit einem 33-jährigen Münchner türkischer Abstammung. Bei diesem Streit beleidigte er den Zeugen auf der Ehrengutstraße in München mit den Worten „Affe, verpiss dich, das kannst du bei deiner IS machen, geh zu deiner IS zurück, man sieht dir an, dass du von einem Volk abstammst, das von Affen abstammt“.

Der Verurteilte gab vor Gericht nur zu, dass der Geschädigte ihn als Depp und Arschloch beschimpft habe. Der Geschädigte habe gesagt, er sei Münchner und er selbst habe daraufhin lediglich gesagt, „ja so schaust du aus, wie die IS im Fernsehen“. Das Gericht hörte drei Zeugen, von denen zwei den verurteilten Sachverhalt bestätigten. Diesen Zeugenaussagen glaubte das Gericht.

Der zuständige Richter stellte fest, dass „die Äußerungen des verurteilten Münchners, die in aller Öffentlichkeit erfolgten und zumindest auch von (einem) Zeugen… wahrgenommen wurden, …geeignet (waren), den öffentlichen Frieden zu stören.“ Außerdem drückten diese Sprüche die Missachtung des Täters gegenüber dem Geschädigten aus.

Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe der Strafe, dass der Münchner bereits vorbestraft ist wegen Beleidigung und kein eigenes Einkommen besitzt.


Urteil des Amtsgerichts München vom 19.5.15,

Aktenzeichen 844 Ds 111 Js 132270/15

Das Urteil ist rechtskräftig.


Monika Andreß