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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 77 vom 30.11.15

Das missglückte Rauschgiftgeschäft – außer Spesen nichts gewesen

Am 24.09.2015 verurteilte das Jugendschöffengericht München fünf Jugendliche im Alter zwischen 16 und 19 Jahren wegen eines am 15.12.2014 geplanten missglückten Rauschgiftgeschäftes.

 

Die beiden 19-jährigen Freunde Jan und Daniel kamen auf die Idee, ihren Rauschgiftkonsum dadurch zu finanzieren, dass sie selbst eine große Menge Marihuana günstig für 1400 Euro kaufen und dann teuer in Ottobrunn und in München weiterverkaufen.

Ihr 16-jähriger Freund Severin kannte vom Basketballspielen den 21-jährigen Rafael, der das Rauschgift besorgen sollte, und den 20-jährigen Stephan, der die Gruppe mit seinem Auto befördern sollte.

Rafael hatte nie vor, das Rauschgift zu besorgen. Er hatte es nur auf das Geld abgesehen und weihte einen unbekannten dunkelhäutigen Freund in seinen Plan ein. Mit dem Freund wollte er sich später das Geld teilen. Am 15.12.14 fuhr Stephan mit seinem Auto Jan, Daniel und Severin nach Neuperlach. Dort stiegen Raphael und der dunkelhäutige Freund zu. Daniel stieg aus, weil nicht genug Platz war. Sie fuhren in die Nähe des Pflanzeltplatzes nach München. Jan überreichte dort dem unbekannten dunkelhäutigen Freund von Raphael das abgezählte Geld. Dieser stieg aus, um angeblich das Rauschgift zu holen. Als er nach 15 Minuten nicht zurückkehrte, stieg auch Rafael aus, um – wie zuvor mit dem Unbekannten vereinbart – nach ihm zu suchen und mit ihm und dem Geld zu verschwinden. Als Pfand übergab er ein Handy, das aber eine wertlose Attrappe war.

Jan und Daniel fühlten sich betrogen und beschlossen, den Fahrer Stephan unter Druck zu setzen, dass dieser ihnen das Geld zurückzahlt. Am 21.12.2014 traten sie ihm in einer Tiefgarage vermummt entgegen und forderten von ihm das Geld zurück. Als dieser nicht reagierte, schlug Jan auf Stephan wütend ein, wodurch dieser unter anderem eine Nasenbeinfraktur, eine Toraxprellung und mehrere Verletzungen an den Zähnen erlitt. Seine Sehkraft auf einem Auge ist seitdem vermindert und er musste sich in psychologische Behandlung begeben und war bis September 2015 arbeitsunfähig.

Jan, der brutale Haupttäter, erhielt eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung. Er hat sich beim Opfer entschuldigt und an ihn bereits 500 Euro gezahlt, er macht einen Antiaggressionskurs und besucht eine Drogenberatung. Das Gericht hat bei ihm die Schwere der Schuld festgestellt. Die Körperverletzung war massiv und sein Handeln verwerflich. Der Betrug ging nicht von dem Opfer aus. Dafür gab es auch keinerlei Anhaltspunkte. „Das Handeln... war unnachgiebig und allein von dem Willen getragen, seine eigenen finanziellen Interessen über das körperliche Wohl des (Stephan) zu stellen“ so das Gericht.

Sein Freund Daniel, der mit ihm die Idee zum Rauschgifthandel hatte, erhielt einen zweiwöchigen Dauerarrest und muss für zwölf Monate an einem Drogenkontrollprogramm teilnehmen.

Der betrügerische Rafael, der bereits wegen Betrugs und Betäubungsmittelverstößen vorbestraft ist, erhielt ebenfalls einen zweiwöchigen Dauerarrest und muss ebenfalls am Drogenkontrollprogramm teilnehmen.

Auch Severin, der nur als Vermittler tätig war, muss für zwei Wochenenden in den Arrest und an dem Drogenprogramm teilnehmen.

Besonders hart trifft es den verletzten Stephan. Er wurde wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt. Da er bereits mehrere Vorstrafen unter anderem auch im Betäubungsmittelbereich hat, verurteilte ihn das Gericht trotz der Tatsache, dass er selbst schwer verletzt wurde, zu 40 Arbeitsstunden und der Teilnahme am Drogenkontrollprogramm.


Urteil des Amtsgerichts München vom 24.09.2015,

Aktenzeichen 1014 Ls 363 Js 227746/14 jug

Das Urteil ist rechtskräftig .



Monika Andreß