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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 83 vom 07.12.15

Drogenhandel im Dark Net

Am 01.10. 2015 wurde ein 21-jähriger nicht vorbestrafter Ismaninger wegen unerlaubter Einfuhr von Drogen, Handeltreibens mit Drogen und Erwerbs von Drogen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.

 

Der verurteilte Student machte im Sommer 2013 das Abitur und reiste dann über Work und Travel dreimal nach Kambodscha, wo seine Freundin lebt. Die Reisen finanzierte er über Rauschgiftgeschäfte. Er verschaffte sich die Drogen über das Dark Net auf Schwarzmarktbörsen für Drogen. Ab Mitte September kaufte er bei nicht näher bekannten Personen mit Namen „HollandDuch“, „THCXpert“, „DiazNL“ „coolstuff“ oder „Red Bull Company“ 370 Ecstasy-Tabletten für mindestens 1100 Euro, 1200 Gramm Marihuana für insgesamt circa 3300 Euro und 50 Gramm Haschisch für circa 170 Euro.

Der Verurteilte gab vor Gericht an, dass es eine eigene Internetwährung gebe, die nicht legal sei. Sie wird „Bit-Coins“ genannt. Diese kauft man gegen Bargeld oder über das Konto.

Am 23.12.2014 und am 15.1.15 wurden vom Zoll jeweils 200 Gramm Marihuana sichergestellt, die sich in Paketen befanden, die an den Studenten adressiert waren und aus den Niederlanden verschickt worden waren. Ein Drogenhund hat den Inhalt erschnüffelt. Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung erwirkt. Am 20.1.2015 wurde die Wohnung von der Polizei durchsucht und es konnten dort 116 Ecstasy-Tabletten beschlagnahmt werden. Der Verurteilte wollte durch den Verkauf des überwiegenden Teils der Drogen Gewinn machen und sich eine ständige Einnahmequelle verschaffen. Der Marktwert aller Drogen insgesamt betrug circa 20.000 Euro. Nur einen kleinen Teil konsumierte er selbst. Er verkaufte nur an enge Freunde.

Der Ismaninger wurde am 10.06.2015 auf dem Flughafen München festgenommen, als er nach Kambodscha zu seiner Freundin fliegen wollte. Er befand sich mehrere Monate in Untersuchungshaft und bewarb sich aus der Haft heraus um einen Studienplatz.

Das zuständige Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Haftzeit und das Urteil ausreichen, um ihn künftig von Straftaten abzuhalten. Er hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Viele der Taten hätten ihm gar nicht nachgewiesen werden können. Das Gericht ordnete eine Bewährungszeit von 3 Jahren an. In dieser Zeit muss er ständig nachweisen, dass er einer Ausbildung oder einer Arbeit nachgeht. Er darf keine Drogen konsumieren und muss sich regelmäßig auf Anordnung des Gerichts unangekündigten Tests zum Beweis seiner Drogenabstinenz unterziehen. Und er muss eine ambulante Drogentherapie machen.


Urteil des Amtsgerichts München vom 1.10.2015

Aktenzeichen 1023 Ls 367 Js 208477/14

Das Urteil ist rechtskräftig.



Monika Andreß