Pressemitteilung 13 vom 12.02.16
Späte Rache
Am 06.07.2013 erhielt der Kläger von der Taxizentrale in München den Auftrag, am Hauptbahnhof eine Berliner Morgenzeitung für eine Firma am Lenbachplatz in München zu kaufen und zu liefern.
Nachdem der Taxifahrer den Auftrag erledigt hatte, ging er zurück zu seinem Taxi, das er auf dem auf dem Bürgersteig kurzzeitig abgestellt hatte. Als er die Fahrertür öffnete um einzusteigen, trat der beklagte Passant, der ehemalige Chef des Taxifahrers, mit dem Fuß gegen die Tür des Taxis. Die Türe schlug gegen den Oberkörper des Taxifahrers, wodurch dieser am Brustbein und am Unterkiefer Prellungen und starke Schmerzen erlitt. Er war vom 06.07. bis 22.07.2013 arbeitsunfähig und hatte einen Verdienstausfall in Höhe von 300 Euro.
Der Taxifahrer erstattete Strafanzeige und forderte gleichzeitig vom Beklagten den Ersatz des Verdienstausfalls und Schmerzensgeld in Höhe von 450 Euro. Der Beklagte weigerte sich zu zahlen. Er behauptet, dass der Vorfall vom Kläger frei erfunden sei.
Der Taxifahrer erhob Klage zum Amtsgericht München. Nach Vernehmung einer Zeugin gab die zuständige Richterin dem Taxifahrer teilweise Recht. Sie verurteilte den Beklagten zu Zahlung von 300 Euro Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls und zu 250 Euro Schmerzensgeld. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht berücksichtigt, dass die Verletzungen zwischenzeitlich vollständig verheilt sind, und dass Auslöser der Tat ein bereits länger andauernder Streit zwischen den Parteien war. Demnach sah das Gericht eine Schmerzensgeldhöhe von 250,- EUR als ausreichend an.
Ergänzender Hinweis: Gegen den Passanten und ehemaligen Chef des verletzten Taxifahrers wurde ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingeleitet. Das Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage durch den ehemaligen Chef auf Anraten von dessen Verteidiger eingestellt. In diesem Verfahren machte der ehemalige Chef keine Angaben. Der verletzte Taxifahrer sagte vor der Polizei als Zeuge aus. Dabei gab er an, dass sein ehemaliger Chef ihn in türkischer Sprache nach dem Tritt gegen die Türe mit dem Wort Hurensohn beleidigt habe und gesagt habe, dass er ihm das Leben schwer machen wolle. Das Arbeitsverhältnis sei inzwischen beendet. Der ehemalige Chef habe mehrere bei ihm angestellte Taxifahrer wegen Diebstahls und Sachbeschädigung des Taxis angezeigt, auch den Kläger und verletzten Taxifahrer. Die Anschuldigungen des ehemaligen Chefs konnten nicht nachgewiesen werden. Im Jahr 2012 wurde der Taxifahrer freigesprochen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 21.07.2015,
Aktenzeichen 161 C 5763/15
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß