Pressemitteilung 15a vom 10.03.16
Berichtigung der Pressemitteilung vom 19.02.2016 'Medizintouristen'
Die unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an Medizintouristen berechtigt den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung.
Urteil des Amtsgerichts München vom 29.09.2015, Aktenzeichen 432 C 8687/15
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Monika Andreß