Pressemitteilung 18 vom 29.02.16
Fast das ganze Strafgesetzbuch
Am 09.12.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen 21-jährigen Münchner wegen 52 Fällen des Erwerbs von Betäubungsmitteln, 4 Fällen von Diebstahl, 9-facher Leistungserschleichung, 20-fachen Betrugs und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Der Angeklagte hat all diese Taten innerhalb von 14 Monaten begangen, von Anfang 2014 bis Februar 2015. In der Hauptverhandlung räumt er ein, dass er Mist gebaut hat.
Er gab zu, immer von demselben Dealer Rauschgift erworben zu haben. Er hat oft Freunde eingeladen und jeder hat Geld in einen Topf geworfen und dafür mitkonsumieren können. Am 26.6.2014 hat er in einem Supermarkt in München alkoholische Getränke im Wert von 13,35 Euro gestohlen. Am 28.7.2014 kletterte er mit einem Freund über den Holzzaun am Hintereingang eines anderen Supermarktes, hat es jedoch nicht geschafft, die Türe mit einem Brecheisen aufzuhebeln. Am 1.8.2014 entwendete er aus dem Innenhof einer Gaststätte in München gemeinsam mit einem Freund einen Kasten alkoholfreies Weißbier, einen halben Kasten leichtes Weißbier und zwei Flaschen Pepsi im Wert von insgesamt 25 Euro. Sie wurden dabei überrascht und festgenommen und bei der Polizei als Beschuldigte vernommen. Nachdem sie wieder entlassen worden waren, drangen sie am selben Abend in ein leerstehendes Wohnhaus in München ein. Der Angeklagte trat die Türverglasung ein und sein Freund zertrümmerte mit der Faust eine Fensterverglasung. Sie haben nichts Wertvolles gefunden aber einen Sachschaden in Höhe von 500 Euro angerichtet. Der Angeklagte wurde festgenommen als er aus dem Fenster kletterte. Sein Freund ist entkommen. Am 23.8.2014 entwendete der Angeklagte wiederum in einem Supermarkt Getränke für 5,72 Euro. Zwei Wochen später versetzte er am Pasinger Bahnhofsplatz einem Passanten mit der Faust einen schmerzhaften Schlag gegen das Ohr, weil der ihm keine Zigarette geben wollte. Zuvor hatte er den Mann nach einer Zigarette gefragt. Ich würde mich gern bei dem Geschädigten entschuldigen, so der Angeklagte vor Gericht. Im Februar 2015 holte er sich bei einem Baumarkt einen Laubsägebogen und ein Steckschlüsselset, ohne zu bezahlen. In der Zeit vom 14.12.2014 bis 03.02.2015 wurde er insgesamt neun Mal bei Schwarzfahrten erwischt. Im gleichen Zeitraum beschwerte er sich insgesamt in 20 Fällen an Verkaufsschaltern der Deutschen Bundesbahn und gab dabei wahrheitswidrig an, dass er jeweils 10 Euro in den Fahrkartenautomaten gegeben habe, um einen Fahrtausweis zu lösen, jedoch kein Ausweis ausgegeben worden sei. Daraufhin wurden ihm von den Bahnmitarbeitern jeweils 10 Euro zurückerstattet. Am 6.12.2014 verkaufte er einen Laptop für 300 Euro in der Schillerstraße in München, obwohl er wusste, dass dieser gestohlen war und das Ankaufsgeschäft daher daran kein Eigentum erwerben konnte.
Das Gericht wird erst sechs Monate nach Rechtskraft dieses Urteils entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Bis zu dieser Entscheidung muss der Angeklagte für ein Wochenende in den Jugendarrest. Die zuständige Richterin machte von der Vorschrift des § 16a Jugendgerichtsgesetz Gebrauch, der es zulässt, dass gleichzeitig eine Jugendstrafe und ein Jugendarrest verhängt werden, um dem Täter die Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen. Obwohl der Angeklagte schon einige Vorstrafen hat, saß er noch nie im Gefängnis. Das Wochenende im Knast soll ihm deutlich machen, wie seine Zukunft aussieht, wenn er sich nicht ändert.
Der Angeklagte hat sein Leben seit der letzten Straftat grundsätzlich geändert. Seit August 2015 hat er eine Festanstellung bei einem Sicherheitsunternehmen. Dort arbeitet er Vollzeit im Schichtdienst. Er hat bislang keine Fehltage und war nicht krank. Er lebt in einer festen Beziehung und seine Verlobte erwartet ein Kind von ihm. Seit fast einem Jahr hat er keine neuen Straftaten mehr begangen. Das Gericht konnte zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht sicher beurteilen, ob sich der Angeklagte tatsächlich zum Guten geändert hat und keine weiteren Straftaten von ihm zu erwarten sind oder ob er seine kriminelle Karriere fortsetzt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Das Gericht wird spätestens im Juni 2016 entscheiden, ob der Münchner eine Bewährung bekommt oder in das Gefängnis muss.
Urteil des Amtsgerichts München vom 09.12.2015 Aktenzeichen 1033 Ls 464 Js 200441/14
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß