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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 20 vom 07.03.16

Ordnungswidrigkeit am Bau

Am 16.12.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen 43-jährigen Gerüstbauer aus München wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften bei Bauarbeiten zu einer Geldbuße von 1200 Euro.

 

Der Unternehmer baute am 24.07.2014 mit drei seiner Mitarbeiter im Zentrum von München ein Baugerüst auf, als eine Baukontrolle auf der Baustelle stattfand. Dabei wurde festgestellt, dass keiner der Arbeiter gegen ein Abstürzen gesichert war. Bei der Gerüstmontage auf der obersten Lage wurde von dem Unternehmenschef weder ein Montageschutzgeländer noch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet. Auch der Mitarbeiter, der den Stirnseitenschutz anbrachte, war nicht gegen Absturz gesichert. Die Absturzhöhe betrug ca. 8 m beim betroffenen Unternehmer, beim an der Stirnseite tätigen Mitarbeiter betrug die Absturzhöhe ca. 4 m. Der Betroffene hat als Vorgesetzter nicht dafür gesorgt, dass der Mitarbeiter einen Anseilschutz verwendet.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München gab der betroffenen Unternehmer an, dass er seit 10 Jahren die Firma betreibe. Die gesetzlichen Regelungen würden nur für versicherte Arbeitnehmer gelten, nicht für ihn als Unternehmer. „Würde er jedes Mal die Schutzmaßnahmen von seinen Arbeitnehmern verlangen, würden diese „weglaufen“, so der Betroffene. Er gab weiter an, dass der wirtschaftliche Druck groß sei. Gegenüber dem Kontrolleur hat er angegeben, dass, falls er die Sicherheitsmaßnahmen einhalten würde, die Arbeiten länger dauern und mehr kosten würden.

Einer der Arbeiter gab an, er fühle sich sicherer ohne Gurt. Ein anderer gab an, dass ein Gurt nur stören würde.

Der zuständige Richter verurteilte den Unternehmer wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften bei Bauarbeiten. Das Gericht führt aus, „dass die Unfallverhütungsvorschriften entgegen der Auffassung des Betroffenen, diese seien wohl nur dazu da, die Unternehmer zu schikanieren, keine mutwillige Erfindung darstellen, sondern von Fachbehörden und letztendlich vom Gesetzgeber als einzuhaltende Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung von Unfällen ausgearbeitet wurden unter Zugrundelegung der sachlichen Beurteilung von Gefahrenlagen, um Unfällen vorzubeugen.“ Die Unfallverhütungsvorschriften würden auch für einen nicht versicherten Unternehmer, also auch den Chef selbst, gelten.

Bei einem Bußgeldrahmen bis 5000 Euro hat das Gericht eine Geldbuße von 1200 Euro verhängt. Bei der Höhe der Buße hat das Gericht berücksichtigt, dass der Unternehmer eine Frau und zwei kleine Kinder hat und schon einmal ein Bußgeld gegen ihn verhängt wurde.


Urteil des Amtsgerichts München vom 16.12.2015

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Monika Andreß