Pressemitteilung 3 vom 11.01.16
Falsche Personalien
Am 29.10.2015 wurde ein 2o Jahre alter Berliner wegen Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung vom Amtsgericht München zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.
Der Berliner erwirkte beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im November 2013 eine Änderung seines Vor- und Familiennamens und erhielt dafür eine Urkunde ausgehändigt.
Im September 2015 scannte er diese Urkunde mithilfe eines Flachbrettscanners. Anschließend stellte er eine Fälschung her, indem er Namen und Adresse in Fantasiepersonalien abänderte und das Datum der Urkunde aktualisierte. Dieses gefälschte Dokument benutzte er dann.
Am 22.09.2015 beantragte er damit im Kreisverwaltungsreferat einen Personalausweis und einen Reisepass. Die Sachbearbeiterin im Kreisverwaltungsreferat meldete ihn daraufhin mit dem von ihm gefälschten Namen an und beantragte entsprechende Ausweisdokumente. Dabei kam die Rückmeldung aus Berlin, dass die Dokumente, mit denen er sich ausgewiesen hatte, zur Fahndung ausgeschrieben waren. Die Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats verständigte sofort die Polizei. Diese nahm den Berliner noch im Kreisverwaltungsreferat fest. Da er weder in München noch in Berlin über einen festen Wohnsitz verfügt, wurde gegen ihn Haftbefehl erlassen. Er befand sich bis zur Strafverhandlung in Untersuchungshaft. Wegen seiner Verhaltensauffälligkeiten war er in der Haft auf der Krankenabteilung. Der Wunsch, sein Oktoberfestdirndl zu tragen, wurde ihm aus hygienischen Gründen verwehrt.
Das Urteil stellt fest, dass er in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen aufgewachsen ist, da er von seinen leiblichen Eltern schwer misshandelt worden war. Er besuchte die Sonderschule und hat auch ein Abgangszeugnis. Er möchte Tänzer werden. In Berlin ist für die Zeit nach der Haftentlassung eine soziale Unterstützung organisiert von den dortigen Ämtern.
Vor Gericht räumte er den Sachverhalt ein: Es tut mir leid, ich habe meinen Fehler eingesehen. Mein Leben ist sehr schlimm, seit der Kindheit.
Das Gericht ging bei seinem Urteil von offensichtlichen Reifeverzögerungen aus und wendete Jugendstrafrecht an. Es verhängte einen vierwöchigen Dauerarrest und rechnete darauf die bereits verbüßte Untersuchungshaft an, so dass der Berliner das Gericht als freier Mann verlassen konnte.
Urteil des Amtsgerichts München vom 29.10.2015,
Aktenzeichen 1023 Ds 462 Js 206467/15 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß