Pressemitteilung 50 vom 27.06.16
Das Revier des Bayern-Fans
Am 27.4.2016 wurde ein 21-jähriger Münchner nach Jugendstrafrecht wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Geldauflage von 100 Euro und 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er muss außerdem an einem Beratungsgespräch des Jugendinformationszentrums teilnehmen.
Der verheiratete Münchner ist Fan des FC Bayern München und sieht sich regelmäßig die Basketball- und Fußballspiele des Vereins an. Er befestigte am 26.7.2015 an der Telefonzelle in der Südlichen Auffahrtsallee auf Höhe der Hubertusstraße in München einen Aufkleber mit der Aufschrift Minga, Oida" im Format 7,2 mal 5 Zentimeter. An der Ampel in der Südlichen Auffahrtsallee auf Höhe des Anwesens Nummer 59 in München brachte der einen Aufkleber mit einer Größe von 9,5 mal 9,5 Zentimeter an mit der Aufschrift Auf die Bayern". Die Aufkleber sollten sein Revier als FC Bayern-Fan markieren.
Außerdem steckte er am 1.3.2016 einen 100 Euro Schein, den er im Ausgabeschacht des Geldautomaten der Stadtsparkasse München am Rotkreuzplatz gefunden hatte, ein. Der Schein war kurz zuvor von einem Geschädigten beim Geldabheben vergessen worden.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht gab er an, dass er damit Eintrittskarten für ein Basketballspiel kaufen wollte. Sein Dispokredit sei ohnehin schon um 1000 Euro überzogen gewesen, da er sich zuvor eine Jahreskarte für Basketball im Wert von 600.- gekauft hatte.
Die zuständige Richterin bestrafte den Münchner, der bei dem ersten Tatkomplex noch Heranwachsender, bei dem Diebstahl schon Erwachsener war, insgesamt nach Jugendstrafrecht. Bei dem Angeklagten lagen jedoch jedenfalls zur ersten Tatzeit zur Überzeugung des Gerichts noch deutliche Reifeverzögerungen ( ) vor Beide Taten haben ( ) durchaus Züge einer Jugendverfehlung, so das Gericht.
Urteil des Amtsgerichts München vom 27.04.2016
1033 Ds 466 Js 200725/15
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß