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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 60 vom 01.08.16

Einbrecherbande

Am 27.04.2016 wurden vier Männer im Alter von 40, 38, 38 und 25 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und sechs Monaten (die beiden 38-jährigen Männer), 2 Jahren 4 Monaten (der 40 Jäh-rige und 2 Jahren 2 Monaten (der 25 Jährige) verurteilt.

 

Die vier verurteilten Männer hatten sich in ihrem Heimatland verabredet, gemeinschaftlich und arbeitsteilig Einbrüche im Raum München zu begehen. Sie wollten sich damit eine Einnahmequelle verschaffen. Als Tatobjekt wählten sie insbesondere Gewerbeobjekte aus. Sie hebelten die Türen im Erdgeschoß der Gebäude auf und entwendeten in den Geschäften vor allem Bargeld.

Am 06.11.2015 reisten sie mit einem angemieteten Wagen nach Deutschland und mieteten sich in München in einem Hotel in der Wasserburger Landstraße ein. Einer von ihnen hatte sein eigenes professionelles Einbruchswerkzeug dabei. Er nahm extra mehr als genug Werkzeuge mit, um bei einer etwaigen Polizeikontrolle behaupten zu können, sie seien zur Arbeitssuche als Handwerker eingereist. Ferner organisierte er für die Tatbegehung Billighandys und eine große Anzahl von namentlich nicht registrierten ungarischen Prepaidkarten für die Kommunikation während der Taten, um Telekommunikationsspuren am Tatort zu vermeiden, aus denen Rückschlüsse auf die Identität der Täter gezogen werden könnten. Alle vier Täter hatten Handschuhe und Sturmhauben dabei, um keine Spuren zu verursachen. Einer von ihnen kannte sich in München gut aus, da er hier bereits mehrfach gearbeitet hatte. Der Jüngste und der Älteste leisteten Aufpasserdienste, die anderen beiden brachen in die Objekte ein. Nach dem Tatplan sollte das Diebesgut zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt werden.

Am 08.11.2015 zwischen 00:02 Uhr und 02:25 Uhr brachen sie in ein Sanitärgeschäft in München ein und entwendeten dort Bargeld in Höhe von mindestens 950 Euro sowie ein I-Phone 4 im Wert von 250 Euro und eine CO2-Gasflasche. Durch das Aufbrechen der Tür entstand ein Sachschaden von 3200 Euro. Im Anschluss daran brachen sie in das benachbarte Reisebüro ein und entwendeten dort 137 Euro Bargeld sowie Kaffeekapseln im Wert von 20 Euro. Um hineinzugelangen bohrten die beiden 38- jährigen Täter die rückwärtige Sicherheitstüre auf. Dabei entstand ein Sachschaden von über 7600 Euro. Bei der Tatausführung wurden sie zufällig von einer Polizeistreife überrascht und konnten festgenommen werden.
Alle vier befinden sich seitdem in Haft.

Das Gericht ging in seinem Urteil nicht von einem minderschweren Fall aus. „Zwar waren die Angeklagten umfassend, und dies frühzeitig, geständig, dagegen spricht jedoch die Vorgehensweise, insbesondere die geplante kurze Einreise, um sofort wieder in die Heimat zu verschwinden sowie das planmäßige Vorgehen“, so das Urteil. „Aufgrund der Sprachbarrieren besteht eine erhöhte Haftempfindlichkeit.
Ihre Familien sind im Ausland und können daher die Angeklagten nicht sehr häufig besuchen.

Zu sehen war auch, dass das entwendete Gut letztlich nicht von hohem Wert war und zurückgegeben werden konnte. Sie haben keine Wohnobjekte aufgesucht“ so das Gericht. Zu Lasten wertete das Gericht, dass sie mit einem angemieteten Fahrzeug eingereist sind, so dass im Fall einer Entdeckung dieses nicht eingezogen werden kann. Außerdem hätten sie Gewerberäume ausgekundschaftet, die ersichtlich nicht mit Alarm geschützt waren. Ihre Gesichter schützten sie mit Sturmhauben oder präparierten Kleidungsstücken. „Der Aufenthalt in Deutschland war kurzzeitig geplant, so dass die Chance groß war, sofort nach den Einbrüchen wieder verschwinden zu können, bevor die Ermittlungsbehörden erst richtig tätig werden“ stellt das Gericht in der Urteilsbegründung fest.



Urteil des Amtsgerichts München vom 27.04.2016
821 Ls 247 Js 229928/15
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Monika Andreß