Pressemitteilung 67 vom 29.08.16
Party mit Folgen
Am 21.04.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 19- und einen 20-jährigen Münchner wegen zweifachen Diebstahls, den 19-Jährigen außerdem wegen sieben Fällen des Schwarzfahrens.
Der 20-Jährige erhielt vier Tage Kurzarrest und muss 200 Euro zur Schadenswidergutmachung zahlen.
Der 19-Jährige, der als Dialoger Geld verdient, muss 200 Euro Schadenswiedergutmachung und 200 Euro Geldauflage sowie zusätzlich 200 Euro an Verfahrenskosten bezahlen.
Am 06.05.2015 mietete der 19-Jährige gegen 0.30 Uhr das Zimmer Nummer 112 in einem Hotel in der Bodenseestraße in München an. Wie von Anfang an geplant feierten die beiden Verurteilten dort mit weiteren Personen eine Party, bei der reichlich Alkohol getrunken wurde, Marihuana konsumiert wurde sowie Zigaretten geraucht wurden. Das Zimmer war am nächsten Tag in einem sehr unordentlichen Zustand. Nachdem die Gäste das Zimmer verlassen hatten, entwendeten die beiden Münchner aus dem Hotelzimmer gegen zwölf Uhr mittags den Flachbildfernseher im Wert von 299 EUR.
Dazu montierten sie diesen von der Wandhalterung ab und seilten sich mittels zusammengebundener Bettlaken mit dem Flachbildfernseher aus dem Fenster des Hotelzimmers ab. Bei dem Abseilvorgang entstand an der Fassade des Hotels ein Sachschaden in Höhe von 200 EUR.
Der 19-Jährige wurde außerdem im Zeitraum von Anfang September 2014 bis Anfang Juni 2015 sieben Mal beim Schwarzfahren und einmal beim Diebstahl von drei Energydrinks in einem Supermarkt erwischt. Der 20-Jährige wurde am 30.12.2015 beobachtet, als er in einem Einkaufsmarkt eine Flasche Wodka Gorbatschow entwendete.
Der zuständige Richter verurteilte beide nach Jugendstrafrecht, da bei beiden Reifeverzögerungen offensichtlich sind.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass sie bereits vorgeahndet waren und immer unter Alkoholeinfluss straffällig geworden sind. Bei dem 19-Jährigen bewertete das Gericht positiv den Umstand, dass er nun durch die gefundene Vollzeittätigkeit sein Leben deutlich positiver gestalten kann.
Urteil des Amtsgerichts München vom 21.04.2016
Aktenzeichen 1023 Ds 462 Js 208339/15
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß