Menü

Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 69 vom 05.09.16

Spiel ohne Spaß

Am 11.05.2016 wurde ein 30-jähriger Türsteher aus München wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt. Neben anderen Auflagen wurde ein erweitertes Stadionverbot verhängt.

 

Der Münchner ist FC-Bayern Fan. In dieser Eigenschaft war er an mehreren Auseinandersetzungen beteiligt, die in dem Strafprozess am 11.05.2016 wie folgt abgeurteilt wurden:
Im Sommer 2014 beteiligte er sich an einer Schlägerei zwischen Fans des FC Bayern und Fans des Vereins Eintracht Frankfurt und erhielt dafür wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 7500 Euro. Gewaltbereite Fans beider Vereine trafen sich auf einem Feld an einem unbekannten Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, vermutlich in Hessen oder Baden Württemberg, um sich dort gegenseitig zu schlagen. Jeweils eine Gruppe von etwa 15 Personen postierte sich am Ende einer Wiese. Die meisten dieser Personen trugen zusätzlich mit Quarzsand befüllte Handschuhe, um bei entsprechenden Faustschlägen größere Verletzungen zu bewirken. Um diese Gruppen herum standen weitere Personen, welche die jeweiligen Gruppen anfeuerten, die Auseinandersetzung filmten und - am Ende der Auseinandersetzung - schließlich darüber entschieden, welche der Gruppen den Kampf gewonnen hatte.
Auf ein entsprechendes Signal liefen beide Gruppen aufeinander zu und traten und schlugen aufeinander ein. Auch wenn eine Person zu Boden ging, wurde solange weiter auf sie eingeschlagen und eingetreten, bis sie sich nicht mehr rührte und jede Kampfhandlung aufgab. Die umstehenden Personen feuerten jeweils ihre Gruppe an, gaben aber auch Tipps, wo noch jemand aus der anderen Gruppe stand oder einem eigenen Gruppenmitglied zu Hilfe gekommen werden musste.

Die Auseinandersetzung dauerte etwa zwei Minuten. Sämtliche Anhänger des FC Bayern München wurden kampfunfähig zu Boden geschlagen. Als die umstehenden Personen verkündeten, dass die Frankfurter gewonnen hätten, brachen diese in Jubelgeschrei aus.
„Der Angeklagte postierte sich neben der eigentlichen Kampfbahn. Während der Auseinandersetzung feuerte er die Anhänger des FC Bayern München an und gab mittels Deuten und Rufen Tipps, wo man am besten angreifen solle“, so das Gericht.

Am 12.08.2014, also in unmittelbar zeitlicher Nähe zu dem ersten Vorfall, beteiligte sich der Münchner an einer weiteren Auseinandersetzung von FC Bayern Fans und wurde dafür wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und 2 Wochen mit Bewährung verurteilt.

An diesem Tag trafen Fans des TSV 1860 München II auf Fans des FC Bayern München II bei einem Spiel im Grünwalder Stadium in München.
Gegen 19:15 Uhr, noch vor Beginn des Spiels, überstiegen einige Anhänger des FC Bayern München den Trennzaun ihres Fanblocks zum Pufferblock. Der Münchner befand sich innerhalb der Gruppe der Anhänger des FC Bayern München, die ihren Block verlassen hatten, in den gesperrten Pufferblock eingedrungen und auf die Fans des TSV 1860 München zugestürmt waren. Er erreichte als erster den Absperrzaun zwischen Pufferblock und Stehhalle, kletterte auf diesen hinauf und provozierte lautstark und durch Armbewegungen die gegnerischen Fans des TSV 1860 München, während in unmittelbarer Nähe Gegenstände auf die jeweils gegnerischen Fans und Polizeibeamte geworfen wurden. „Durch sein Verhalten unterstützte der Angeklagte auch die Personen aus seiner Gruppe, die Gegenstände auf die gegnerischen Fans bzw. Polizeibeamte warfen“, so das Urteil.
Es gelang den heranstürmenden Anhängern des FC Bayern München nicht, bis zu den Fans des TSV 1860 München durchzudringen, weil sich zwischen Stehhalle und Pufferblock ein Hindernis in Form eines mehrere Meter tiefen Durchgangs befand.
Erst durch den Einsatz massiver Polizeikräfte konnten die Fans auf ihre Plätze zurückgedrängt werden. Dabei bewarfen Anhänger beider Lager die eingesetzten Polizeibeamten mit Bechern und pyrotechnischen Gegenständen. Mehrere Polizeibeamte erlitten Verletzungen.

Der Münchner wurde noch im Stadium festgenommen. Auf seinem Handy war ein Film über die Schlägerei auf dem Feld abgespeichert.
Er war von Anfang an voll geständig. Das Gericht addierte die Geldstrafe aus dem ersten Fall mit der Freiheitsstrafe aus dem zweiten Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und setzte diese zur Bewährung aus. Der Münchner bekam als Bewährungsauflage, entweder 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten oder eine Geldauflage von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre. Während der Bewährungszeit darf er keine Stadien, Fußballplätze und Hallen bei Spielen der Bundesliga, der Regionalligen, des Ligaverbandes und des DFB betreten.
Darüber hinaus ist es ihm untersagt, sich bei Spielen einer Mannschaft des FC Bayern, des TSV 1860 München und der Eintracht Frankfurt bis zu 4 Stunden vor, während und bis zu 4 Stunden nach der jeweiligen Fußballveranstaltung in einem Umfeld von 2 km zum jeweiligen Austragungsort (Stadion, Fußballplatz, Halle) aufzuhalten. Dabei hat das Gericht zu seinen Gunsten insbesondere berücksichtigt, dass er umfangreiche Angaben zur Aufklärung der Fälle gemacht hat.


Urteil des Amtsgerichts München vom 11.05.2016

Aktenzeichen 821 Ds 467 Js 213716/14

Das Urteil ist rechtskräftig.



Monika Andreß