Pressemitteilung 81 vom 17.10.16
Schmutziges iPad
Am 02.06.2016 wurde ein 22-jähriger Münchner von der zuständigen Richterin am Amtsgericht München wegen der Verbreitung jugendpornographischer Schriften zu einer sechsmonatigen Weisungsbetreuung nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Am 03. Februar 2015 verkaufte der junge Münchner sein Tablet Apple iPad über die Internet Plattform eBay Kleinanzeigen für 110 Euro und schickte es noch am gleichen Tag an den Käufer. Auf dem iPad befanden sich in ungelöschtem Zustand 65 jugendpornografische Bilddateien. So ist zum Beispiel auf einem Bild ein nacktes Mädchen zu sehen, das von einem nicht näher bekannten Mann am Gesäß berührt wird. Ein weiteres Bild zeigt ein etwa 15 Jahre altes nacktes Mädchen, das mit gespreizten Beinen auf dem Boden sitzt. Das nächste Bild zeigt ein etwa 15 Jahre altes Mädchen, das nur mit einem Pullover und Strümpfen bekleidet mit gespreizten Beinen auf einem Stuhl sitzt. Der Käufer verständigte die Polizei.
In der Sitzung sagte der Verurteilte zur Richterin: Der Herr sagte mir, dass ekelhafte Bilder auf dem iPad sind. Wenn er das so sagt, dann ist das so. Es tut mir Leid, dass der Herr ( ) sich diese Bilder anschauen musste, ich kann ihm gerne das Geld ( ) zurückgeben.
Das Gericht würdigte das Geständnis und die gezeigte Reue zu Gunsten des Verurteilten. Es ging von Reifeverzögerungen bei dem Verurteilten aus. Dieser möchte seine Probleme verarbeiten und mit einem Studium beginnen. Dabei soll ihn -so das Urteil- ein Weisungsbetreuer unterstützen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 02.06.2016 1035 Ds 466 Js 231038/15 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß