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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 85 vom 31.10.16

Polizeikontrolle ohne Spaß

Am 17.08.2016 verurteilte die zuständige Richterin am Jugendgericht München einen 19-jährigen Münchner wegen Amtsanmaßung zu einer Geldauflage von 1000 Euro, einem Aufsatz zum Thema: „Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?“ und zu einem Fahrverbot von drei Monaten.

 

Der junge Mann hatte einen schwarzen PKW BMW 116i mit französischem Kennzeichen angemietet. Gemeinsam mit einem Bekannten kam er auf die Idee, Freunde mit gefaketen Polizeikontrollen zu ärgern. Er bestellte im Internet ein Blaulicht und einen LED Blitzer. Am 12.06.2016 um 03.20 Uhr stand er mit seinem gemieteten PKW am Fahrzeugrand und schrieb gerade seiner Freundin eine SMS. Er war mit einem Freund unterwegs. Als ein Bekannter an ihnen vorbeifuhr, folgten sie ihm auf der Kreisstraße 11 von Grünwald nach Taufkirchen. Während sich der Münchner mit seinem Fahrzeug dem Fahrzeug des Bekannten von hinten näherte, schaltete er das Blaulicht auf dem Fahrzeugdach an und den blauen LED-Blitzer, den der hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht hatte. Der Fahrer des vorderen Fahrzeugs ging daher davon aus, dass sich ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei hinter ihm befindet und er nun einer Verkehrskontrolle unterzogen wird. Er fuhr daraufhin an den rechten Fahrbahnrand und hielt dort an. Der Münchner stoppte mit seinem Fahrzeug hinter dem Fahrzeug des Geschädigten und kam mit einer gelben Warnweste bekleidet an das Fahrerfenster des Fahrzeugs. Er verlangte durch das geöffnete Fahrerfenster: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte." Der Fahrer kannte den Münchner jedoch von früher und wusste, dass er nicht bei der Polizei ist. „Dann hat es mir gereicht und ich rief den Notruf“, so der Zeuge vor Gericht. Er fuhr weiter und verständigte die Polizei von dem Vorfall.

In der Sitzung am Amtsgericht München entschuldigte sich der Münchner bei seinem Bekannten.

„Um dem Angeklagten die strafrechtliche Bedeutung seines Verhaltens eindringlich zu Bewusstsein zu bringen, wurde die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000.- € an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt. …Da der Angeklagte Soldat werden möchte und die Tat und das Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung darauf hindeuten, dass dieser zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neigt, wurde er darüber hinaus zur Abfassung eines 2-seitigen Aufsatzes angewiesen zum Thema „Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?“... Da die Tat zudem eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt, wurde gegen ihn außerdem ein 3-monatiges Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt“, so das Urteil.

Der Münchner war einverstanden damit, dass das Blaulicht und der LED-Blitzer eingezogen werden.


Urteil des Amtsgerichts München vom 17.08.2016 Aktenzeichen 1034 Ds 468 Js 178122/16

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß