Pressemitteilung 89 vom 14.11.16
Sex mit Kindern
Am 19.08.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 18-jährigen jungen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach Jugendstrafrecht zu vier Wochen Dauerarrest.
Der junge Mann, der sich erst seit wenigen Monaten in Deutschland aufhielt, befand sich mit der 12-jährigen Laura (Name geändert) Anfang April 2016 in der Wohnung von gemeinsamen Bekannten in Germering. Dort konsumierten sie gemeinsam Alkohol, wobei er wusste, dass das Mädchen erst 12 Jahre alt ist. Nachdem die gemeinsamen Bekannten ins Bett gegangen waren, blieben die beiden alleine im Wohnzimmer zurück und führten ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr aus. Das Mädchen erstattete später Anzeige wegen Vergewaltigung. Sie machte bei den anschließenden Vernehmungen aber nur vage Angaben hierzu, so dass deswegen keine Anklage erhoben wurde und der junge Mann sich vor Gericht nur wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten musste.
Der Verurteilte gab in der Verhandlung vor dem Amtsgericht München zu, dass er mit dem Mädchen Geschlechtsverkehr hatte und das Alter des Mädchens kannte. Eine der gemeinsamen Bekannten, die in der Wohnung lebten, hatte ihm nach seinen Angaben das Alter mitgeteilt. Die Beweislage hierzu war schwierig, sodass das Geständnis dem Angeklagten hoch anzurechnen war, so das Urteil.
Der zuständige Richter wertete zu Gunsten des verurteilten jungen Mannes, dass das Mädchen offenkundig freiwillig mitgemacht hat und nach der Straftat weiterhin Kontakt zu dem Verurteilten hielt. Wir haben uns ein paar Tage danach ab und zu mal getroffen Ich habe von ihr Meldungen bekommen, dass wir uns treffen sollen.
Wir waren nur befreundet, aber ich hatte den Eindruck, dass die (Laura) in mich verliebt ist., sagte er dem Richter.
Ebenfalls war zu sehen, dass die Geschädigte, die bis vor kurzem in einer Pflegefamilie untergebracht war, gegenüber vergleichbaren 12-jährigen Mädchen bereits weitergehende Lebenserfahrung gesammelt hatte und vermutlich bereits zuvor Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte, so das Urteil.
Urteil des Amtsgerichts München vom 19.08.2016, Aktenzeichen 1023 Ds 462 Js 183160/16 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß