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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 06 vom 23.01.17

Fall von Selbstjustiz

Am 27.10.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 26-jährigen Münchner wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.

 

Der Angeklagte hatte seinem Freund 2.300 Euro geliehen. Damit wollte dieser sich einen Quad-Flitzer kaufen. Der Freund gab dem Angeklagten das Geld nicht zurück, da er arbeitslos wurde. „Ich dachte nicht, dass es Ärger gibt mit dem Angeklagten. Wir trafen uns 2 Tage vorher, da erklärte ich ihm meine Situation. Da meinte er, kein Problem.“, so der Freund vor Gericht.

Am 09.07.2016 traf sich der Angeklagte mit seinem Freund in einer Parkanlage am Scharfreiterplatz in München. Wegen der Geldschulden gerieten sie in Streit. Aus Wut schlug der Angeklagte dem Geschädigten zunächst auf den Hinterkopf und es entwickelte sich eine Rangelei. Dann ergriff der Angeklagte einen scharfen dreieckigen Gegenstand. Er würgte den Geschädigten von hinten mit seinem linken Arm am Hals und drückte dabei so stark zu, dass der Geschädigte Punktblutungen am Hals, an den Augen und der Mundinnenhöhle erlitt und in Lebensgefahr geriet. Der Geschädigte verlor kurzzeitig fast das Bewusstsein. Dann fügte der Angeklagte dem Geschädigten mit dem scharfen Gegenstand mehrere Schnitt- und Stichverletzungen zu, und zwar eine 4 cm lange sowie 2 cm tiefe Stichverletzung am Oberarm und eine 1 cm lange und 1 cm tiefe Stichverletzung am Unterschenkel sowie mehrere oberflächliche Schnittverletzungen im Bereich des rechten Unterarms. Der Angeklagte versuchte auch, den linken kleinen Finger des Geschädigten mit dem scharfen Gegenstand abzutrennen. Der Geschädigte erlitt hierdurch eine circa 1 mm tiefe sowie 1,5 cm lange Schnittverletzung am Kleinfingerendgelenk.

Die Polizei war über Funk verständigt worden, traf rechtzeitig am Tatort ein und konnte die Auseinandersetzung beenden. Der Geschädigte konnte das Krankenhaus noch am gleichen Tag verlassen. Der Angeklagte kam in Untersuchungshaft.

Noch vor der Hauptverhandlung hat sich der Angeklagte schriftlich entschuldigt und im Rahmen eines Täter-Opferausgleichs erließ der Angeklagte seinem Freund die Schulden und verpflichtete sich zur Zahlung von 3000 Euro an ihn, die er auch tatsächlich am Tag vor der Sitzung überwiesen hat.

Zugunsten des Angeklagten hat die zuständige Richterin den Täter-Opferausgleich berücksichtigt und die Tatsache, dass der Freund des Angeklagten keinerlei Interesse an einer Bestrafung des Angeklagten hatte.

Zu Lasten wertete das Gericht, „dass der Angeklagte über eine längere Zeitdauer auf den Geschädigten einwirkte und hierbei auch mehrfach auf den Geschädigten einstach. Hierbei kam es zu erheblichen Verletzungen; auch dauerhaft werden dem Geschädigten Narben verbleiben.“


Urteil des Amtsgerichts München vom 27.10.2016, Aktenzeichen 832 Ls 238 Js 183812/16

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Monika Andreß