Pressemitteilung 09 vom 30.01.17
In der Liebe krachts
Am 17.09.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen 20-jährigen Lagerarbeiter aus Garching wegen Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu 2 Wochen Dauerarrest und 12 Monaten Führerscheinentzug.
Am 01.06.2014 kam es zu einem Streit zwischen dem Garchinger und seiner Freundin auf der Maier-Leibnitz-Straße in Garching. Zunächst nahm er ihr das Handy ab und machte dieses kaputt. Er setzte sich dann in seinen Pkw und fuhr damit zunächst auf die Frau zu. Diese stieg dann in ihren eigenen PKW auf der Beifahrerseite ein, da sie Angst hatte, er würde erneut auf sie losfahren. Daraufhin stieg er aus und riss an dem PKW seiner Freundin den Heckscheibenwischer ab. Nun stieg sie ebenfalls aus und warf einen Zigarettenstummel auf die Motohaube des BMW des Garchingers. Dieser stieg wieder in sein Fahrzeug ein und fuhr daraufhin direkt auf die Geschädigte zu, wobei er im Wechsel anfuhr und bremste, bis er der Geschädigten gegen die Beine fuhr, sodass diese mit dem Oberkörper auf die Motorhaube fiel. Dadurch verletzte sie sich leicht am Knie. Sie stieg dann in ihren PKW und fuhr nach Hause. Sie parkte ihren PKW in der Lörenskogstraße in Garching und verließ den PKW. Der Garchinger war ihr in seinem PKW gefolgt. Er warf zunächst ein Feuerzeug gegen die hintere rechte Scheibe des geparkten Pkw der Geschädigten. Sodann gab er Gas, ließ den Motor aufheulen und fuhr frontal hinten rechts in die Stoßstange des Pkw der Geschädigten. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von circa 1.407,40 Euro.
In der Verhandlung sagte die Geschädigte als Zeugin aus. Sie gab an, dem Garchinger gesagt zu haben, dass sie einen neuen Freund habe, was aber zu dem Zeitpunkt gar nicht gestimmt habe. Ihr Freund sei dann ausgeflippt. Der Angeklagte hat eingeräumt, dass er das Handy der Geschädigten kaputtgemacht habe. Er habe ihr das Handy weggenommen, da er überprüfen wollte, ob sie Kontakt zu anderen Männern habe, so die Urteilsgründe. Ein unbeteiligter Zeuge, der vom Fenster seiner Wohnung aus den Vorfall beobachtete, sagte in der Verhandlung aus. Die Urteilsgründe zitieren ihn wie folgt: Der Fahrer habe das Fahrzeug 2-3-mal hochgejagt und ist dann in den BMW voll reingefahren. Der Zeuge gab an, dass es wie im Film war. Er habe gedacht, jemand würde Amok laufen.
Am 14.11.2014 kam es zu einem weiteren Vorfall gegen 22.25 Uhr. Die Geschädigte saß in ihrem PKW, als der Garchinger ihr einen Schlüsselbund ins Gesicht warf. Sie stieg aus und schubste ihn weg. Er packte sie, hob sie in die Höhe und ließ sie dann auf den Boden fallen, wobei sie mit dem Genick aufgeschlagen ist und Schmerzen erlitten hat.
Zur Ahndung stellt das Gericht fest: Unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte war es angemessen und erzieherisch sinnvoll und unbedingt notwendig, gegen den Angeklagten 2 Wochen Dauerarrest zu verhängen. Durch sein Verhalten hat sich der Angeklagte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Deshalb hat ihm das Gericht für ein Jahr den Führerschein entzogen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 17.09.2015, Aktenzeichen 1026 Ds 457 Js 156843/14 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß