Pressemitteilung 11 vom 06.02.17
Grenzenlos kriminell
Am 10.7.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen damals 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.
Schon in der Schule gab es disziplinäre Probleme wegen seines antisozialen Verhaltens. Bereits als 16-Jähriger erhielt er Strafen wegen kleinerer Delikte. Mit 19 Jahren kam er für knapp 5 Monate in Untersuchungshaft unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und wurde deswegen im September 2010 zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt, die er bis auf einen Rest von 278 Tagen abgesessen hat. Er durfte das Gefängnis am 28.09.2012 verlassen und beging sofort wieder Straftaten. Er verkaufte am 02.01.13 und am 04.01.13 über eine Internetplattform Handys für 420 und 255 Euro, die er gar nicht besaß. Er stellte besonders schöne Fotos von Geräten ins Internet ein und machte einen besonders günstigen Preis, um Käufer anzulocken. Die Käufer überwiesen das Geld auf sein Konto, ohne jemals die Ware zu erhalten. Im Februar 2013 mietete er sich im Zentrum von München für zwei beziehungsweise drei Nächte in Hotels ein und konsumierte Speisen und Getränke dort. Die Rechnungen über 507 Euro und 1130 Euro beglich er nicht. Bei den Hotels ( ) hatte er diese vorgebucht und vorausgewählt und trat entsprechend souverän und gepflegt auf. Dies spricht für ein gesteigertes Maß an krimineller Energie, die in diesen Taten ihren Ausdruck findet, so das Urteil. Zu den Vorwürfen der Einmietbetrügereien ( ) gab der Angeklagte an, seiner damaligen Freundin ( ), die nicht gewusst habe, dass er die anfallenden Kosten nicht begleichen wollte, einfach etwas habe bieten wollen, so das Urteil weiter. Der gesamte Schaden, der durch die Einmietbetrügereien entstanden ist, wurde später vom Vater des Verurteilten den Hotels ersetzt.
Der junge Mann wurde im Juni und August 2013 wegen dieser Taten angeklagt. Er setzte sich jedoch vor der Gerichtsverhandlung im August 2013 in die Schweiz ab, so dass gegen ihn hier Haftbefehl erlassen wurde. In der Schweiz wurde er am 14.04.2014 festgenommen. Denn er hat dort unter anderem im Oktober und November 2013 in 102 Fällen Betrügereien nach dem gleichen Schema begangen und einen Schaden von 38.105 Schweizer Franken verursacht. In der Schweiz wurde er dafür zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Am 18.3.2015 wurde er vorzeitig aus der Strafhaft in der Schweiz entlassen. Ende Juni 2015 kehrte er zurück nach Deutschland zu seinen Eltern und stellte sich Anfang Juli hier der Polizei. Er war voll geständig und wurde bereits am 10.7.2015 von der zuständigen Richterin am Amtsgericht München verurteilt.
Das Gericht hat in die Strafe von 2 Jahren und 8 Monaten die offene Reststrafe aus dem Urteil von 2010 einbezogen und eine Einheitsstrafe nach Jugendstrafrecht ausgesprochen. Es geht von schädlichen Neigungen bei dem Verurteilten aus. vor dem Hintergrund der langen und tiefen Karriere als Betrüger fügen sich die hiesigen Straftaten nahtlos in das Gefüge jener Taten ein, die sowohl als Vorbelastungen in Deutschland bereits vorhanden sind als auch wegen der Taten aus dem Zeitraum September 2011 bis Oktober 2011 in der Schweiz zur Verurteilung gekommen sind. Fast möchte man nicht zuletzt auch wegen der weiteren Taten aus dem Schweizer Urteil formulieren, beim Angeklagten habe sich bereits ein Hang ausgeprägt, seinen Lebensunterhalt durch Betrug und andere Eigentumsdelikte zu bestreiten. Er scheint nicht bereit, durch Arbeit nachdrücklich einen eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Hier scheinen massive erzieherische Defizite auf. ( ) Es bleibt zu hoffen, dass eine längere Gesamterziehung, die hier auch verhältnismäßig erscheint, diese Defizite zumindest schmälert, so das Urteil.
Urteil des Amtsgerichts München vom 10.07.2015 Aktenzeichen 1022 Ls 461 Js 112287/13 jug
Gegen das Urteil haben sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Beide Berufungen wurden zurückgenommen. Das Urteil ist damit seit 21.9.2016 rechtskräftig.
Monika Andreß