Pressemitteilung 21 vom 13.03.17
Falsches Hochzeitsgeld
Am 26.10.2016 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 21-jährigen Kfz-Mechatroniker wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld und Betrugs zu einer Geldauflage in Höhe von 800 Euro nach Jugendstrafrecht.
Der Verurteilte arbeitete als Angestellter eines Autoherstellers in München und hatte einen Nebenjob als Aushilfe auf 450 Basis in einem Gourmet Restaurant in München.
Im Januar 2016 war der Verurteilte auf einer Hochzeit in Rosenheim zu Gast, bei der mit Geld geworfen wurde. Es handelte sich um falsche Geldscheine. Die falschen Geldnoten waren ein sogenanntes Hochzeits-Geld, das in türkischer Schrift mit dem Aufdruck invalid/gecersiz (ungültig) gekennzeichnet ist. Die Beschriftung ist jedoch so klein aufgedruckt, dass die Banknoten auch zur Täuschung im Zahlungsverkehr verwendet werden konnten. Der KFZ-Mechatroniker brachte sich in den Besitz von Falschgeldscheinen in Höhe von mindestens 700 Euro in Form von zweimal 100 und einmal 500 . Er wusste, dass es sich dabei um falsches Geld handelte.
Am 20.02.16 bestellte gegen 1 Uhr der Freund des Verurteilten in einem Nachtclub in der Sonnenstraße in München alkoholische Getränke an der Bar. Er bezahlte mit einer 100 Falschgeldnote, die er zuvor von dem Verurteilten erhalten hatte. Weder der Freund noch der Barkeeper bemerkten, dass es sich um Falschgeld gehandelt hat. Der Barkeeper nahm den Schein entgegen und zahlte das Wechselgeld in Höhe von circa 90 aus. Vor Gericht sagte er als Zeuge aus: Dann habe ich das Wechselgeld rausgegeben und habe den Schein im Schwarzlicht angeschaut. Da habe ich gesehen, da es grell war, dass es Falschgeld war. Dann bin ich hinter zu meinem Chef. Der meinte, ich soll die Türsteher holen. Die beiden haben sich gerade auf den Weg zum Ausgang gemacht. Dann hat eine Kollegin den Türstehen Beschied gesagt, sie haben sich aber in Richtung Raucherbereich bewegt. Dann hat sie ein Türsteher angesprochen.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war der Verurteilte geständig. Weiter gab er an: Ich bin homosexuell, er auch, er ist mein Freund. Wir haben da unseren Tag gefeiert, wo wir zusammen gekommen sind Wir standen an der Bar, aber er war näher dran.
Er gab an, dass sein Freund nicht gewusst hat, dass es sich um Falschgeld handelt. Der Freund beteuerte, nichts gewusst zu haben. Die zuständige Richterin glaubte den beiden und sprach den Freund frei.
Der KFZ-Mechatroniker wurde wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld und des gleichzeitig damit begangenen Betruges verurteilt.
Da er zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war, bei seiner Familie lebte und die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatte, konnte das Gericht Reifeverzögerungen nicht ausschließen und wendete Jugendrecht an. Zugunsten des jungen Mannes hat das Gericht berücksichtigt, dass er geständig war und noch keinerlei Vorstrafen hatte. Das Gericht stellte fest:
Zulasten ist zu berücksichtigen, dass er sich zur Begehung der Tat seines Freundes bedient hat. Das Gericht wies den jungen Mann an, 800 zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 26.10.2016, Aktenzeichen 1026 Ds 248 Js 128248/16 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß