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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 31 vom 24.04.17

Jugendlicher Widerstand gegen Polizeibeamte

Am 26.01.2017 verurteilte die zuständige Jugendrichterin am Amtsgericht München ein 20- jährigen Schüler wegen Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

 

Am 30.01.2016 gegen 3.00 Uhr nachts war der 20-jährige Münchner Schüler mit einem Bekannten unterwegs auf dem Max-Weber-Platz in München. Die Polizei war von einer unbekannten Person verständigt worden, da mehrere Jugendliche Blumentöpfe beschädigt haben. Beim Eintreffen der Polizei lief ein Teil der Jugendlichen davon, ein anderer Teil blieb stehen. Als ein Polizeibeamter die Ausweisdokumente kontrollieren wollte, verweigerte ein Bekannter des Schülers seine Personalien, baute sich vor dem Polizeibeamten auf und schrie diesem ins Gesicht: „Du hast mir nichts zu sagen, du hast keine Mütze auf und erst musst du mir deinen Ausweis zeigen, bevor ich was muss“. Als daraufhin die Polizeibeamten ihm die Durchsuchung androhten, wollte er sich entfernen. Er wurde von den Polizeibeamten festgehalten und zum Dienstfahrzeug verbracht, wo die Durchsuchung stattfinden sollte. Der Bekannte des Schülers wehrte sich dagegen und schlug die Hand eines der Polizeibeamten weg. Als er dann gefesselt werden sollte, sperrte er sich dagegen und klammerte sich mit der rechten Hand am Dach des Dienstfahrzeugs fest und versuchte, sich zu befreien, stieß einen der Polizeibeamten zum Boden und verletzte ihn dabei am Oberschenkel. Während des gesamten Einsatzes befand sich der angeklagte Schüler in unmittelbarer Nähe und schrie, dass er seinem „Bruder“ helfen werde und zog seinen Bekannten, als dieser am Boden lag, an der Hand, um ihm zu helfen, sich gewaltsam zu befreien. Schließlich gelang es dem Bekannten, zu flüchten, er wurde jedoch von einem der Polizeibeamten wieder eingeholt und zu Boden gebracht. Im Dienstfahrzeug auf dem Weg zur Polizeiinspektion beleidigte der Bekannte die Polizeibeamten mit den Worten „Missgeburten, Mangos und Hurensöhne“. Zwei Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz leicht verletzt.

In der Gerichtsverhandlung räumte der Schüler ein, dass der Sachverhalt im Wesentlichen zutreffend ist. Er ist jedoch der Meinung: „Die Polizisten haben überreagiert (..). Das hat sich alles so hochgesteigert. Ich habe das alles gar nicht verstanden. Ich bin mit der Situation einfach nicht klar gekommen. Ich wollte der Polizei helfen und auch meinem Freund.“ Einer der Polizeibeamten sagte aus, dass der Schüler die Polizei daran gehindert habe, den Bekannten zu fesseln. „Wir wurden immer wieder angegriffen und weggeschubst. Wir wurden an der Jacke gepackt und weggeschubst“, so einer der Polizeibeamten.

Die zuständige Richterin hielt dem Schüler zugute, dass er im Wesentlichen geständig war und nicht der „Hauptaktive“ war. Sie glaubte ihm, dass es sein Bestreben war, dem Freund zu helfen. „Zu seinen Gunsten konnte auch gesehen werden, dass er alkoholisch bedingt enthemmt gewesen sein dürfte“, so das Urteil.

Der Haupttäter und Bekannte des jungen Münchners wurde in einem separat angesetzten Prozess zu einem Freizeitarrest verurteilt. Außerdem musste er an die geschädigten Polizeibeamten einen zweiseitigen Entschuldigungsbrief per Hand schreiben.


Urteil des Amtsgerichts München vom 26.1.17, Aktenzeichen 1011 Ds 451 Js 234744/16 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß