Pressemitteilung 38 vom 22.05.17
Frecher Betrug beim Verkauf im Internet
Am 17.03.2017 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München eine 22-jährige Kosmetikangestellte wegen 28 Fällen des Betrugs und drei Fällen der Beleidigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Im Zeitraum August bis Oktober 2015 bot die Verurteilte auf einer Internetplattform für Bekleidung hochwertige Winterjacken der Firma Woolrich zum Verkauf an.
Auf die Inserate hin meldeten sich 27 Interessentinnen, mit denen sie jeweils einen Kaufvertrag über die annoncierten Jacken zu individuell ausgehandelten Preisen zwischen 200 und 285 schloss. Vereinbart wurde in allen Fällen, dass die Käuferinnen den Kaufpreis vorab auf ein Bankkonto der Verurteilten überweisen, bevor diese die Jacken per Post übersendet. Wie von Anfang an geplant lieferte die Verurteilte in vier Fällen lediglich eine geringwertige Jacke, in allen anderen Fällen kam es zu keiner Lieferung, obwohl sie von allen Käuferinnen das Geld erhalten hatte. Eine der Geschädigten machte die Verkäuferin per E-Mail auf ihr betrügerisches Fehlverhalten aufmerksam. Daraufhin schrieb ihr die Verurteilte folgende E-Mails:
- Ey du kranke Gestalt ich bin im Urlaub und mein Internet ist nicht so schnell also hetz mich und spam mich nicht voll" (Email vom 03.11.2015, 22:13Uhr)
- Ey du kleines krankes Kind [...] Du kranke Gestalt [...] du Opfer" (Email vom 04.11.2015, 19:15 Uhr)
- [...] Langweil mich nicht hast du verstanden sonst fängst du dir eine Ich weiß wie du auf facebook heißt ich kenne eigene deiner Freunde ja ich kenne sogar deinen ex und jetzt halt Dieb Maul" (Email vom 07.11.2015, 15:06 Uhr)
Das Gericht bejahte bei der jungen Frau schädliche Neigungen. Die Taten zeigen, dass sie kein Verhältnis zu Geld hat, sie erfindet Geschichten um die Gläubiger ruhig zu stellen, sie wendet auch einige kriminelle Energie für die Begehung ihrer Taten auf indem sie z. B. die Accounts wechselt und andere Kommunikationsmittel nutzt. Aus diesen Umständen folgert das Gericht die Neigung der Angeklagten, das Eigentum anderer gering zu achten und jedes Mittel ohne große Bedenken zur Verwirklichung eigener Vorstellungen einzusetzen. Diese charakterlichen Mängel begründen die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten aus demselben Deliktsbereich, der nur durch eine längere Gesamterziehung begegnet werden kann. Hierzu ist die Verhängung einer Jugendstrafe unerlässlich, so das Urteil.
Das Gericht setzte die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung aus. Zum Zeitpunkt des Urteils hatte die Verurteilte eine feste Anstellung bei einer Kosmetikkette, bei der sie auch gut verdient. Während der Bewährungszeit von drei Jahren darf sie nur mit Zustimmung des Bewährungshelfers Schulden machen.
Sie muss als Bewährungsauflage 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Urteil des Amtsgerichts München vom 14.03.17, Aktenzeichen 1026 Ls 428 JS 100 706/16 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß