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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 45 vom 19.06.17

Immer wieder sonntags

Am 12.05.2017 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 24-jährigen jungen Mann wegen zweifacher sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung.

 

Der junge Mann wohnte in 82229 Seefeld. Gemeinsam mit einem Freund fuhr er am Sonntag, dem 22.01.2017, und am Sonntag, dem 29.01.2017, mit der S-Bahn nach München, wo sie dann die Kirche besuchten. Sie hielten sich anschließend noch in der Stadt auf und konsumierten Alkohol. Im Laufe des Nachmittags kam es an beiden Sonntag zu folgenden Vorfällen:

Am 22.01.2017 gegen 16.35 Uhr begegnete eine 36-jährige Frau den beiden auf dem Gehsteig der Landsbergerstraße. Der 24-Jährige grinste sie an und fasste ihr unvermittelt mit der rechten Hand über der Hose vorne in den Schritt. Er ging danach lächelnd weiter.

Am 29.01.2017 setzte er sich in der S-Bahnlinie S 8 Richtung Herrsching neben eine 18-jährige junge Frau und wollte eine Unterhaltung mit ihr beginnen. Sie sagte ihm, dass sie sich nicht mit ihm unterhalten wollte. Daraufhin legte er seine Hand über ihrer Hose auf ihren Oberschenkel und strich ihr mit der Hand an der Innenseite des Oberschenkels in Richtung Intimbereich. Auch strich er ihr mit der Hand über die Wange und sagte zu ihr, sie sei hübsch, er liebe sie. Er fragte sie nach ihrer Handynummer. Die junge Frau schüttelte den Kopf und wollte das Abteil verlassen. Dies versuchte er zu unterbinden, indem er sein Bein waagrecht vor die Sitzgruppe hielt.

Als es ihr dann gelungen war, sich zu entfernen, folgte er ihr und setzte sich ihr erneut gegenüber. Auch ein weiteres Mal stand sie auf, um sich von ihm zu entfernen. Er folgte ihr erneut in eine Sitzgruppe und klemmte ihre Beine mit den seinen ein, um sie am Weggehen zu hindern. Die junge Frau schaffte es dennoch, sich zu befreien. Kurz darauf erreichte die S-Bahn den Endhaltepunkt in Herrsching, wo sie ausstieg und sich zu ihrer Mutter flüchtete, die sie mit dem Auto dort abholte. Der Täter konnte von der Polizei noch am gleichen Tag festgenommen werden und befand sich bis zu der Verhandlung in Untersuchungshaft.

Bei der Höhe der Strafe wirkte sich zu Lasten des Verurteilten aus, dass es sich bei dem Griff in den vorderen Schambereich um einen relativ massiven Übergriff handelt. Für die erste Tat verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, für die zweite Tat eine solche von 10 Monaten und bildete daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesetzt, da der junge Mann in der Verhandlung Einsicht und Reue gezeigt und sich von seinem Verhalten deutlich distanziert habe.

"Bei der Strafzumessung wurden schließlich auch generalpräventive Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung des neuen § 184 i StGB ein klares Signal dahingehend gesetzt, dass die sexuelle Belästigung mit deutlichen Strafen belegt werden soll, womit auch eine abschreckende Wirkung erzielt werden soll", so das Urteil.


Hinweis:

§ 184i StGB - Sexuelle Belästigung
Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Mit § 184i ist nunmehr die "sexuelle Belästigung" seit 10.11.2016 unter Strafe stellt. Die Vorschrift erfasst u.a. die sog. "Grapscherfälle".


Urteil des Amtsgerichts München vom 12.05.2017, Aktenzeichen 831 Ds 454 Js 114348/17

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß