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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 50 vom 03.07.17

Einbruch in den bewohnten Wohnwagen

Am 09.05.2017 wurden drei Brüder im Alter von 21, 36 und 33 Jahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vom Amtsgericht München zu Freiheitsstrafen von jeweils 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nur gegenüber dem jüngsten der Brüder zur Bewährung ausgesetzt.

 

Die drei Brüder brachen am 16.08.2016 gegen 3.45 Uhr in ein Wohnmobil ein, das auf dem McDonald’s Parkplatz am Irschenberg geparkt war und in dem ein Ehepaar schlief. Mithilfe eines Schlitzschraubendrehers öffnete der Mittlere der Brüder das Schloss der Beifahrertüre. Gemeinsam stahlen sie zwei Taschen des Ehepaares mit dem darin befindlichen Handy des Ehemannes, mehreren Geldbörsen und Bargeld in Höhe von 160,00 Euro. Außerdem nahmen sie eine Kamera mit.

Die Tat flog auf, weil das Auto der drei Brüder mit französischem Kennzeichen an der Tankstelle am Irschenberg von der Polizei kontrolliert und durchsucht wurde. Im Kofferraum fanden die Polizisten die Tasche mit dem Handy und die Kamera. Die Polizisten entdeckten auch die Ausweise der Geschädigten. Gegenüber der Polizei gaben die Brüder an, nicht zu wissen, woher die Gegenstände stammen. Daraufhin riefen die Polizisten mit dem Handy des Ehemannes das Handy der Ehefrau an, das neben den beiden schlafenden Geschädigten lag. Diese stellten fest, dass die Taschen fehlten und sie fanden den Schraubenzieher im Fahrzeug. Die drei Brüder wurden in Untersuchungshaft genommen.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München räumten sie die Tat ein und gaben an, aus Geldnot gehandelt zu haben.

Der zuständige Richter verurteilte die drei wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Bei der Höhe der Strafe wurde zu ihren Gunsten berücksichtigt, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorbestraft sind und sich bei dem geschädigten Ehepaar entschuldigt haben. Die drei Brüder seien wegen der fehlenden deutschen Sprachkenntnisse besonders haftempfindlich. "Die Verteidigung der Rechtsordnung (...) gebietet die Vollstreckung der gegen die Angeklagten S. und O. verhängten Freiheitsstrafen. Das Rechtsgefühl und das Rechtsempfinden sämtlicher rechtstreuer Bürger verbietet es hier, die konkrete Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Angeklagten haben die Freizügigkeit in dem Sinne ausgenutzt, dass sie in die BRD eingereist sind und gleich bei der ersten Gelegenheit die festgestellte Straftat begangen haben. Ein solches Verhalten ist nicht zu tolerieren und steht einer Strafaussetzung zur Bewährung entgegen", so das Urteil. Gegen den Jüngsten der drei Brüder wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. "Die Strafvollstreckung betreffend (ihn) erscheint daher für diesen deutlich einschneidender, weil das Zeitempfinden bei einem 20-jährigen anders ist als bei Personen, die das Alter der Angeklagten O. und S. erreicht haben." Gegen den jüngsten der Brüder wurde noch in der Verhandlung der Haftbefehl aufgehoben, die beiden anderen blieben in Haft.

Der 36-jährige hat in der Heimat im Ausland eine Ehefrau und fünf Kinder im Alter von 3, 9, 11, 13 und 16 Jahren. Auf den 33-jährigen warten die Partnerin und das gemeinsame sechsjährige Kind in der Heimat.

Urteil des Amtsgerichts München vom 09.05.2017, Aktenzeichen 1014 Ls 459 Js 128523/17 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß