Pressemitteilung 52 vom 10.07.17
Diebstahl am laufenden Band
Am 19.06.2017 wurde ein 37-jähriger Mann wegen 10 Fällen des Diebstahls, 11 Fällen des Computerbetrugs und 4 Fällen des Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren vom Amtsgericht München verurteilt.
Am 16.11.2015 gegen 11:15 Uhr entwendete er in den Geschäftsräumen eines Discounters in der Winterstraße in München einer Frau während ihres Einkaufs deren Geldbeutel samt Inhalt, unter anderem auch die EC-Karte. Die Geheimnummer hatte sie auf einem Zettel bei der Karte notiert. Um 11.27 Uhr hob der mit der EC Karte vom Konto der Frau am Geldautomaten der Bankfiliale am Gärtnerplatz in München 1.000,00 Euro ab. Am 17.11.2015 hob er um 0.19 Uhr an einem Bankautomaten in der Dachauerstraße in München 490,00 Euro und 500,00 Euro ab und kaufte mit der Karte um 9.54 Uhr in der Bayerstraße in München ein iPhone 6s für 719,00 Euro.
In gleicher Art und Weise beging er am 30.11.2015, 18.01.2016, 30.06.2016, 20.07.2016, 21.07.2016, 27.09.2016, 31.10.2016, 14.11.2016 und 12.12.2016 ähnliche Taten.
Der Mann hatte in der BRD keinen festen Wohnsitz. Er wurde am 28.12.2016 festgenommen und ist seitdem in Haft. Die Ermittler konnten ihn über Lichtbilder aus den Kameras in den Discountern identifizieren.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München legte er ein Geständnis ab. "Ich habe hier die Diebstähle verübt und bin wieder ausgereist. (...) Die Pin-Nummern waren auf der Karte oder auf Fotos vermerkt. Die Geldbeutel habe ich später in den Müll geworfen. Bin zur ersten Bank gegangen. Habe kombiniert Lebensmittel gekauft und Geld abgehoben. Ich habe nicht geprüft, wie viel ich abheben kann. Ich habe versucht, immer 1.000,00 Euro abzuheben, soweit dies möglich war", so der Verurteilte.
Bei der Höhe der Strafe das Gericht hat das Gericht unter anderem zu seinen Lasten berücksichtigt, dass er gezielt nach Deutschland eingereist ist, um hier Straftaten zu begehen. "Allerdings hat er sich die jeweiligen Geschädigten gezielt ausgesucht, um sein Vorhaben leicht verwirklichen zu können. Hierbei schädigte er vor allem ältere Personen, die zum einen über Bargeldbeträge verfügen und durch Vorgänge des alltäglichen Lebens stärker belastet sind, als jüngere Personen. So ist jeweils neben dem materiellen Schaden auch zu berücksichtigen, dass die Geschädigten durch den Verlust ihrer Ausweisdokumente und sonstigen in den jeweiligen Geldbörsen befindlichen Papiere stark belastet waren. Weiterhin war zu sehen, dass es sich um Serientaten handelte, die sich über einen lange Zeitraum erstreckten", so das Urteil.
Urteil des Amtsgerichts München vom 19.06.2017, Aktenzeichen 1117 Ls 245 Js 229039/16
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß