Pressemitteilung 58 vom 31.07.2017
Fahrräder für Ungarn
Am 21.09.2016 wurden drei Cousins im Alter von 20, 54 und 52 Jahren vom Amtsgericht München wegen 16 Fällen des Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Mittäterschaft zu jeweils 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die drei Männer fuhren am 08.07.2016 mit einem Fiat Ducato von Ungarn nach Unterschleißheim, wo einer der drei eine Arbeitsstelle als Maurer hatte. Der Älteste von ihnen fuhr dabei mit seinem Transporter, da er nach eigenen Angaben vor hatte, im Raum Nürnberg gebrauchte Räder anzukaufen und nach Ungarn zu überführen, um sie dort herzurichten und anschließend zu verkaufen.
Als sie gegen Mitternacht in Unterschleißheim angekommen waren, kamen sie nach eigenen Angaben spontan auf die Idee, dass sie in Unterschleißheim Fahrräder entwenden könnten, um sie nach Ungarn zu verbringen und dort zu verkaufen. Zu dritt fuhren sie nun durch Unterschleißheim und entwendeten 16 neuwertige Fahrräder. Dabei handelten sie arbeitsteilig, indem der eine Aufpasserdienste verrichtete, während ein anderer jeweils das Schloss hielt, damit der dritte das an dem Rad arretierte Fahrradschloss leichter mit einer großen Zange bzw. einem kleinen Bolzenschneider auf zwicken konnte. Die Räder hatten einen Wert von insgesamt circa 5700 Euro. Mit dem Verkaufserlös wollten sie ihren Lebensunterhalt aufbessern.
Da sie bei der Tat von einer Anwohnerin beobachtet wurden, konnten zwei von ihnen noch in der Tatnacht verhaftet werden, der Dritte etwas später.
Zur Höhe der Strafe führt das Urteil aus: „Die Angeklagten haben, auch wenn sie die Kabelschlösser von Fahrrädern mit speziellen Werkzeugen aufbrachen, sich nicht sonderlich professionell verhalten. Bei Eintreffen der Polizei waren sie kooperativ und sofort geständig. Die Angeklagten haben zwar relativ gute Fahrräder entwendet, jedoch nicht ausschließlich im hochpreisigen Bereich, wie dies von anderen Verfahren bekannt ist. Zu ihren Gunsten war auch zu sehen, dass sie sich in Untersuchungshaft befanden, die Angeklagten X. und Y. seit 2 1/2 Monaten, der Angeklagte Z. für 20 Tage. Die Haftzeit hat sie sichtlich beeindruckt.“
Das Gericht setzte die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus: „Auch aus generalpräventiven Gründen bedarf es einer Vollzugsstrafe nicht. Die Angeklagten sind, zumindest ist dies nicht nachweisbar, nicht lediglich dazu nach Deutschland eingereist, um in erheblichem Umfang Straftaten zu begehen. Der Angeklagte X. hat eine feste Arbeitsstelle in Deutschland, befindet sich seit 3 Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis, hat seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Der Angeklagte Y. hat glaubhaft bekundet, dass er sehr häufig nach Deutschland fährt, um bei einem Händler in Herzogenaurach Fahrräder und Möbelstücke zu kaufen, um sie dann gewinnbringend in Ungarn zu verkaufen. Es ist davon auszugehen, dass die Angeklagten aufgrund eines Spontanentschlusses handelten“.
Urteil des Amtsgerichts München vom 21.09.2016, Aktenzeichen 1012 LS 454 Js 183319/16 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß