Pressemitteilung 78 vom 09.10.2017
Pistole am Kopf
Am 09.08.2017 verurteilte der zuständige Richter am Amtsgericht München einen 50-jährigen Mann wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von einer Schusswaffe und von Munition und wegen zweier Fälle der Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und einer weiteren Freiheitsstrafe von 11 Monaten und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Der Verurteilte hatte 2015 auf dem Friedhof in 82140 Olching von einer tschechischen oder polnischen Person einen Revolver Rossi, Kaliber 38 special und Munition, 169 Schuss Kaliber 38 special, sowie 23 Schuss Kaliber 9 mm zum Preis von circa 600,00 EUR bis 700,00 EUR erworben und bewahrte sie seitdem in seiner Wohnung in Olching auf, ohne eine Erlaubnis dafür zu besitzen.
Kurze Zeit später im Jahr 2015 richtete er in Olching den gespannten Revolver auf seine Freundin, um dieser ihr Ableben in Aussicht zu stellen.
Am 04.01.2017 kam es erneut zwischen dem Verurteilten und seiner Freundin in 82140 Olching zu einem Streit. Plötzlich nahm er den Revolver in die Hand und hielt diesen direkt vor das Gesicht der Frau, wobei er den Finger am Abzug hatte und der Revolver gespannt war. Als der anwesende Stiefvater der Freundin sich einmischte, hielt er auch diesem die Waffe vor das Gesicht. Die beiden Geschädigten nahmen die Drohung ernst und hatten Todesangst.
In der Sitzung vor Gericht war der Verurteilte geständig und entschuldigte sich bei den beiden Geschädigten.
Das Gericht verhängte für den Erwerb des Revolvers eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten und für die Bedrohung im Jahr 2015 eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Da noch eine einbeziehungsfähige Freiheitsstrafe das Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vorlag, wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verhängt.
Für die Tat am 04.01.2017 verhängte das Gericht eine gesonderte zusätzliche Freiheitsstrafe von 11 Monaten ohne Bewährung.
Zur Höhe der Strafe wird im Urteil ausgeführt: „Zu seinen Lasten war zu werten, dass die Folgen für die Opfer extrem waren und noch heute beide an Schlaflosigkeit und zum Teil an Panikattacken und Angstzuständen leiden. Die extreme Gefährlichkeit mit dem Umgang der Waffe in der konkreten Art war ebenfalls zu seinen Lasten zu werten.“
Da nach den Feststellungen eines Sachverständigen der Verurteilte einen Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum hat, wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. „Es steht zu befürchten, dass nicht unerhebliche weitere Straftaten durch den Angeklagten ohne Therapie begangen werden. Die Therapie ist auch nicht aussichtslos zumal der Angeklagte laut Sachverständigengutachten nunmehr in einem „gefestigten“ Alter ist und er durch die Unterbringung in einer Übergangswohngemeinschaft gezeigt hat, dass er in der Lage ist, sich zu integrieren und straffrei für einige Zeit zu bleiben“, so das Urteil.
Die Waffe wurde samt Munition eingezogen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017 Aktenzeichen 1112 Ls 117 Js 103839/17
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß