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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 84 vom 30.10.2017

Überfall statt Date

Am 20.07.17 verurteilte der zuständige Richter am Jugendgericht München einen 20-jährigen Koch wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten sowie seinen 25-jährigen Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Die 20-jährige Freundin der beiden wurde wegen Beihilfe zu der Tat zu 60 gemeinnützigen Arbeitsstunden und 2 Wochen Dauerarrest verurteilt.

Die beiden jungen Männer planten im Juni 2016 gemeinsam über eine Dating-Applikation Kontakt zu einem Homosexuellen aufzunehmen, ein Treffen mit diesem zu vereinbaren und ihn sodann zu verprügeln und auszurauben. Ihre Freundin sollte sie zur Unterstützung und Tarnung begleiten.

Der 20-Jährige verabredete sich am 30.06.2016 über die Dating App mit dem späteren Opfer zu einem Treffen, wobei er sich im Rahmen der Anbahnung wahrheitswidrig „Marcus" nannte. Er stellte, wie mit seinem Mittäter vereinbart, dem Geschädigten die Ausübung sexueller Handlungen in Aussicht.

Als Treffpunkt wurde der S-Bahnhof in Aubing um 23.00 Uhr vereinbart. Der 20-Jährige hatte dem späteren Geschädigten zuvor ein Lichtbild von sich selbst geschickt. Tatsächlich trafen sich der Geschädigte und er sodann am Bahnsteig. Dort teilte der 20-Jährige dem Geschädigten mit, dass sie noch etwa 20 Minuten warten müssten, bis sie zu ihm nach Hause gehen könnten, da seine Eltern sich noch dort befänden. Der Geschädigte und er gingen daraufhin etwa 300 Meter einen Weg, der parallel zu den S-Bahn-Gleisen verläuft, entlang. Dort blieb der 20-Jährige stehen und der Geschädigte setzte sich auf einen Holzzaun.

Wie zuvor mit den beiden anderen besprochen kamen diese wenig später denselben Weg entlang und der 25-Jährige fragte den Geschädigten nach Zigaretten. Nachdem der Geschädigte darauf hingewiesen hatte, kein Raucher zu sein, stellte sich der 20-Jährige  vor ihn und trat mit dem Fuß in Richtung des Brustkorbs des Geschädigten. Beide jungen Männer traten dann mit den Füßen kräftig in die Richtung des Kopfes und des Oberkörpers des Geschädigten. Sie schlugen auch auf ihn mit Händen ein. Gemeinsam fixierten sie ihr Opfer und durchsuchten ihn. Sie fanden in der Hosentasche sein weißes iPhone 6 im Wert von mindestens 400 €, das sie ihm wegnahmen.

Der Geschädigte erlitt einen Anbruch des Nasenbeins sowie Hämatome am Kopf- und Brustbereich und eine Gehirnerschütterung. Er musste vom 01.07.2016 bis 03.07.2016 stationär im Krankenhaus behandelt werden.

In der Verhandlung vor dem Jugendgericht waren die drei geständig.

Bei dem 20-Jährigen stellte der Richter Reifeverzögerungen fest und wendete Jugendstrafrecht auf ihn an. Es stellte fest, dass bei ihm schädliche Neigungen vorliegen. „Es besteht eine verfestigte Fehlhaltung in seiner Entwicklung. Es liegt ein massiver Drogenkonsum über nunmehr mehrere Jahre vor.“ Bei der Strafzumessung bezüglich des 25-Jährigen führt das Gericht aus: „Zugunsten des Angeklagten (...) spricht dessen Geständnis. Er hat sich bei dem Geschädigten schriftlich entschuldigt. Auch er handelte aus Geldnot und war alkoholbedingt enthemmt, als die Tat geschehen ist. Schließlich hat der Angeklagte (...) im Rahmen der Hauptverhandlung ein abstraktes Schuldanerkenntnis über einen Betrag von 2.500,- € gegenüber dem Geschädigten abgegeben...“. Gegen die Freundin wurde keine Jugendstrafe verhängt: „Die Schwere der Schuld gebietet nicht die Verhängung einer Jugendstrafe gegen die Angeklagte (...). Objektiv ist zwar von einer erheblichen Schwere der Schuld auszugehen, in subjektiver Hinsicht besteht diese Schwere der Schuld jedoch nicht, weil die Angeklagte (...) nicht aus eigenem Interesse an der Begehung eines Vermögensdelikts und an einer Körperverletzung handelte, sondern weil sie überwiegend ihren damaligen Freund (...) unterstützen wollte“.

Urteil des Amtsgerichts München vom 20.07.2017; Aktenzeichen 1014 Ls 127 Js 237402/16 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Klaus-Peter Jüngst

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