Pressemitteilung 90 vom 20.11.2017
Mein schönes Auto
Wer durch eigenes verkehrswidriges Verhalten Unmutsäußerungen anderer provoziert hat, sollte sie unerwidert lassen.
Am 10.6.2015 gegen 17.30 Uhr fuhr der 51jährige verurteilte Kfz-Mechaniker aus München mit seinem PKW Opel auf der Leopoldstraße so abrupt in eine Parkbucht am rechten Fahrbahnrand, dass die in gleiche Richtung fahrende geschädigte 26 jährige Radfahrerin aus Berlin eine Vollbremsung einleiten musste. Als sie ihm einen Vogel zeigte und auf sein verkehrswidriges Verhalten aufmerksam machte, zeigte der Verurteilte ihr den Mittelfinger. Die Geschädigte trat leicht gegen die Fahrertür des PKW, ohne einen Schaden zu verursachen. Der Verurteilte stieg aus, schlug ihr mit der Faust gegen den Oberarm und ging schließlich erneut mit den Worten „Ich mach Dich tot“ unter erhobener Faust auf die Geschädigte zu, um sich dann zu Fuß zu entfernen.
Frühere Verhandlungsversuche scheiterten, da die Geschädigte nicht erschienen war.
Der Verurteilte bestritt auch in der neuerlichen Strafverhandlung vom 16.10.2017 die Tat und berief sich auf ein Alibi. Er räumte lediglich ein, dass das am Tatort geparkte Fahrzeug auf seine Ehefrau zugelassen sei.
Die Geschädigte erschien zur Hauptverhandlung wiederum nicht. Sie belegte nun durch psychologisches Attest, zum Vorfallszeitpunkt in schon weitgehend erfolgreicher Verhaltenstherapie wegen eines Burn-Out-Syndroms gewesen zu sein. Der Vorfall habe zu einem Trauma mit unter anderem panischen Ängsten, Schlaf-, Arbeits- und Lernstörungen geführt. Ihre Psychologin schätzte sie als nicht verhandlungsfähig ein.
Eine hinter der Geschädigten radfahrende weitere unbeteiligte Zeugin schilderte die Tat wie vorstehend. Als sie sich schützend vor die Geschädigte gestellt habe, habe sich der Täter entfernt, angeblich um die Polizei zu holen. Sie hatte ihn bei einer Wahllichtbildvorlage als einen von zwei in Frage kommenden Männern bezeichnet und gab an, ihn in der heutigen Verhandlung mit Sicherheit als damaligen Täter wiederzuerkennen. Er habe immer wieder gerufen: „Mein Auto, mein schönes Auto“.
Die für das Alibi benannte Zeugin konnte nicht ausschließen, dass sich der Verurteilte zum Tatzeitpunkt am Tatort aufgehalten hatte.
Der zuständige Strafrichter verhängte gegen den Verurteilten eine Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 4400 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot.
Der Richter führt aus, dass zugunsten des Verurteilten zu berücksichtigen war, „..., dass sich die Geschädigte (...) aufgrund ihrer nachvollziehbaren Verärgerung über die Fahrweise des Verurteilten auch nicht ideal verhalten hat.“ Hinsichtlich der Beleidigung wertete er zugunsten des Verurteilten, „...dass das Zeigen des Mittelfingers die prompte Reaktion auf das Vogelzeigen (...) war.“
Das zweimonatige Fahrverbot sei zu verhängen, „... weil jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer vor Augen geführt werden muss, dass körperliche Gewalt im Straßenverkehr nichts zu suchen hat.“
Urteil des Amtsgerichts München vom 16.10.2017, Aktenzeichen 922 Ds 421 Js 195386/15
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Klaus-Peter Jüngst