Pressemitteilung 22 vom 19.03.2018
Ich war‘s nicht
Trotz tatkräftigen Leugnens des Verurteilten hielt die Strafrichterin beim Amtsgericht München den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Verstrickungsbruch für nachgewiesen.
Am 15.01.2018 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 23jährigen Münchner Einzelhandelskaufmann, der am 12.5.17 um 0.55h am Nördlichen Schloßrondell einer Polizeikontrolle unterzogen worden war, wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Verstrickungsbruch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, also fast zwei Monatsnettoeinkommen.
Der Verurteilte hatte am ersten Verhandlungstag angegeben: „Ich war im Nymphenburger Schloss mit meinen Freunden. Wollten einfach nur das Schloss anschauen. Auch rein gehen, aber man konnte nicht rein. Es war zugesperrt. Dann bin ich runter gegangen zu den Enten. Waren sehr viele Enten. Bin rumgerannt. Schaute, was die machen. Dann bin ich hoch gerannt. Da kam die Polizei. Die sagten: „Du stinkst nach Marihuana.“ Sie wollten mich kontrollieren. Auch das Auto. Das hat mir nicht gefallen. Es kamen noch mehr Polizisten. Ich wollte meinen Anwalt anrufen. Einer, der ein bisschen fülliger ist, sagte, dass wenn ich nicht still bin, er mich auf den Boden wirft. Er zähle runter. Das machte er auch. Ich bekam Angst. Und rannte los. Marihuana war nicht im Spiel.“
Der am gleichen Tag vernommene Polizeibeamte erklärte: „Eine Streifenbesatzung hat uns um Unterstützung gebeten, drei Personen zu kontrollieren. Aus einem Auto hatte es nach Marihuana gerochen. An den Personen selbst wurde kein Marihuana aufgefunden. Der Diensthund wurde hinzugezogen. Der hat im hinteren Bereich vom Pkw angeschlagen. Dort wurde eine kleine Verpackung aufgefunden, die nach Marihuana roch. Der Verurteilte gab zu, dass es sein Marihuana sei. Es wurde herausgenommen und auf das Pkw Dach gelegt. Ich beugte mich ins Auto, um den Auffindeort zu fotografieren. Da hörte ich, wie es hinter mir laut wurde. Als ich mich umdrehte, war der Angeklagte schon am Wegrennen. Und auf dem Autodach lag kein Marihuana mehr. Anzeige wurde erstattet aufgrund der Tatsache, dass er zugegeben hatte, dass es seines war.“ Er könne aber nicht mehr sagen, welchem Beamten gegenüber der Verurteilte die Tat eingeräumt hatte.
Am neuerlichen zweiten Verhandlungstermin erklärte ein weiterer Polizeibeamter: „Dann hat sich der Herr, der hier angeklagt ist, in einem guten Moment, wo keiner von uns irgendwie drauf achtete, die Alufolie von der Motorhaube gepackt. Ich sah nur noch, wie er es in den Mund steckte. Dann lief er Haken. Ist den Weg Richtung Menzinger Straße vorgerannt. Ich konnte ihn nicht mehr erreichen. Er war dann auch weg. Ja, er wollte es eigentlich am Anfang über die Hecke werfen, glaube ich, hat sich aber dann wohl gedacht, dass wenn er das macht, wir da rüber gehen und es wieder holen. Ja, der Angeklagte hat dann schon gesagt, dass es ihm gehört.“
Ein dritter Beamte bezeugte, dass er das Marihuana mit Unterstützung des Drogenhundes im Aschenbecher auf der Rückbank im Aschenbecher entdeckt, sichergestellt und vorübergehend auf der Motorhaube des Einsatzfahrzeugs abgelegt habe, als der Verurteilte plötzlich weggelaufen sei.
Die zuständige Strafrichterin hielt die Angaben der vernommenen Polizeibeamten für überzeugend.
§ 136 StGB Verstrickungsbruch
(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Urteil des Amtsgerichts München vom 15.01.2018, Aktenzeichen 1111 Cs 364 Js 160297/17
Das Urteil wurde nach Rechtsmittelverzicht aller Beteiligter noch im Termin rechtskräftig.
Klaus-Peter Jüngst