Pressemitteilung 32 vom 24.04.2018
Verfahren Georg Fahrenschon
In Sachen Georg Fahrenschon wurde der Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht München Donnerstag 26.4.2018 9.30h abgesetzt.
In einem Rechtsgespräch am Montag, 23.4.2018 haben sich Gericht und Staatsanwaltschaft München I auf die Verhängung einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen im Strafbefehlswege als nunmehr angemessene Strafe geeinigt. Durch Erklärung der Verteidigung von heute Dienstag 24.04.2018 wurde erklärt, einen solchen Strafbefehl zu akzeptieren. Das Gericht wird nun den insoweit auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechend abgeänderten Strafbefehl erlassen, gegen den der Angeschuldigte nach Ankündigung der Verteidigung keinen Einspruch mehr einlegen wird.
Der Weg über den Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft generell in Fällen gewählt, in denen die Verhängung einer Geldstrafe ausreichend erscheint. Schließt sich der zuständige Richter nach Prüfung der Aktenlage der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an, erlässt er den Strafbefehl, der als Urteilsvorschlag vom Angeschuldigten angenommen werden kann. Legt dieser aber wie hier Einspruch ein, erzwingt er damit eine ordentliche Hauptverhandlung. Möglich ist aber, dass das Gericht mit den Beteiligten eine Abänderung eines erlassenen Strafbefehls erörtert, insbesondere wenn wie hier zwischenzeitlich eingetretene gravierende Änderungen, wie etwa der Verlust einer besonderen beruflichen Stellung, eine andere Strafzumessung rechtfertigt.
München, den 24. April 2018
Klaus-Peter Jüngst