Pressemitteilung 34 vom 30.04.2018
Teure Freundin
Aus einem bezahlten Getränk im Donisl entwickelt sich eine vorgebliche Freundschaft, die der betrogenen Rentnerin einen Schaden von gut 35.000€ und der Betrügerin eine Haftstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten einbringt.
Am 13.04.2018 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München eine 37jährige portugiesische selbständige IT-Beraterin wegen Betruges an einer 75jährigen Münchner Rentnerin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten.
Der seit Oktober 2017 vorläufig inhaftierte Verurteilte hatte zugegeben, im Frühsommer 2017 im Donisl die spätere Geschädigte kennen gelernt und auf ihr Getränk eingeladen zu haben. Aus Sicht der Geschädigten entstand schnell eine intensive Freundschaft, welche durch fast täglichen persönlichen oder telefonischen Kontakt geprägt war Bei einem solchen Treffen bat die Verurteilte um 3.5000 € zur Zahlung ihrer Mietkaution. Sie habe auf ihrem Amsterdamer Bankkonto große Ersparnisse aus ihrem Einkommen von monatlich 16.000 €, die wegen unbezahlter Steuern aber blockiert seien. Nachdem ihr die 75jährige Geschädigte dafür erste 2.200 € aus ihren Ersparnissen geliehen hatte. bat die Verurteilte wiederholt ihr Opfer, ihr Geld für Hotelrechnungen, Flüge zur Bank nach Amsterdam, eine Bahncard, die Begleichung von Schulden und den täglichen Lebensunterhalt zu überlassen, immer mit dem Versprechen der baldigen Rückzahlung. Auf Veranlassung eines Bekannten der Geschädigten wurden schließlich Darlehensverträge über gut 32.000 € schriftlich abgefasst.
Im Oktober mietete sich die Verurteilte sich zu Preisen von durchschnittlich rund 425 € pro Nacht in ein Münchner Hotel ein, wo sie sofort bei Ankunft den Umzug in eine luxuriösere Suite verlangte. Sie blieb dort ebenso wie im folgenden Hotel, dort in Höhe von je ca. 200 € den Mietpreis schuldig.
Sie habe einen Großteil des Geldes an den zeitgleich mit ihr in Untersuchungshaft genommenen 34jährigen Kroaten weitergegeben, der das Geld zur Begleichung seiner Schulden verwendet und ihr massiv gedroht habe, dass ein zu seiner Gruppe gehörender deutscher Richter von ihrer Steuerschuld erfahren habe und sie deswegen töten wolle.
Die Geschädigte gab in der Verhandlung an, die Intellektualität der Verurteilten geschätzt zu haben, mit der sie gute Gespräche geführt habe. Sie hätte von sich selbst gedacht, gute Menschenkenntnis zu haben. „Ich war maßlos enttäuscht. Das ist nicht nur das Geld, sondern auch das Menschliche. Ich sah die Frau (…) als Freundin an.“
Der als Zeuge einvernommene Hoteldirektor schilderte, dass die Angeklagte ihn, auf die Rechnungen angesprochen, derart überheblich und empört behandelt habe, dass er fast selber glaubte, ihr Unrecht zu tun.
Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil des Schöffengerichts insbesondere damit, „...dass sie selbst möglicherweise in irgendeinem Abhängigkeitsverhältnis zu dem anderweitig Verfolgten stand. (…) Der schien die Angeklagte des Weiteren unter Druck zu setzen, so dass nicht auszuschließen ist, dass die Angeklagte teilweise Angst vor ihm hatte. Zudem war die Angeklagte zum Teil geständig und verbrachte bereits 6 Monate in Untersuchungshaft. Sie ist nicht vorbestraft und handelte überaus leichtfertig. So benutzte sie von Anfang an ihre eigenen Personalien (…). Zudem hat sich die Angeklagte bei der Geschädigten entschuldigt.
Zu Lasten der Angeklagten spricht hingegen die überaus dreiste Vorgehensweise, da sie das Vertrauen der mittlerweile 75-jährigen, verwitweten Rentnerin ausnutzte und dieser das Bestehen einer echten Freundschaft vorspiegelte. (…) Die Geschädigte selber lebt eher gemäßigt und sparsam, wohingegen die Angeklagte das Geld nicht nur für den (…) sondern eben auch für ihren eigenen gehobenen Lebensstil verwandte. So lebte sie kurz nach Kennenlernen der Geschädigten nur noch in gehobenen Mittelklassehotels und verpflegte sich auswärts. Darüber hinaus war sie Mitglied im Fitnessstudio L., wo sie auch Personaltraining in Anspruch nahm, sowie im Golfclub und leistete sich entsprechende Kleidung. Dies geschah alles auf Kosten der Ersparnisse der Geschädigten. (…)
Auch machte die Angeklagte während der Verhandlung immer wieder ihre eigene Opferrolle deutlich, ohne aber zu erkennen, dass das Opfer des hiesigen Strafprozesses die Geschädigte bzw. die Hotels waren.“
Urteil des Amtsgerichts München vom 13.04.2018, Aktenzeichen 812 Ls 272 Js 199539/17
Das Urteil ist rechtskräftig.
Klaus-Peter Jüngst