Pressemitteilung 68 vom 06.08.2018
Polizistentrick: der Geldkurier
Die Beteiligung am Polizistentrick auch nur als Geldkurier führt zu deutlicher Bestrafung
Am 13.7.2018 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 25 jährigen ledigen Lageristen wegen versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und Amtsanmaßung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Anfang Februar 2018 wurde die 77jährige verwitwete Geschädigte in München-Solln von einem angeblichen „Polizeibeamten Bach“ telefonisch davon informiert, dass Kriminelle mittels gefälschter Papiere vorhätten, ihr Kontoguthaben zu plündern. Der unbekannte Keiler forderte sie auf, ihr Kontoguthaben bei der Bank abzuheben und mit nach Hause zu nehmen. In der Folge müsse das Geld dringend auf Fingerabdrücke untersucht werden, um die angeblichen Täter überführen zu können. Hierdurch in massive Furcht versetzt hob die Geschädigte ihr gesamtes Erspartes von 16.000 Euro bei ihrer Bank ab und informierte den Keiler „Polizeibeamten Bach“ in einem weiteren Gespräch davon.
Parallel dazu versuchte ein weiterer Mittäter über Facebook einen Abholer anzuwerben. Dem Interessenten wurde mitgeteilt, dass es sich um eine kriminelle Sache handeln würde und er gegen eine Belohnung von 4.000 Euro hohe Bargeldbeträge bei älteren Personen abholen müsste. Der Interessent ließ sich zum Schein auf dieses Angebot ein und entschloss sich gleichzeitig, die Polizei hierüber zu informieren.
Auf Geheiß des Logistikers fuhr der Abholer mit dem von ihm unter polizeilicher Aufsicht nur zum Schein erlangten Geld zu einem Schnellrestaurant mit Tankstelle in Andernach, um die Tatbeute an einen Geldkurier zu übergeben. Als Geldkurier trat hierbei der Verurteilte auf, der ebenfalls vom weiteren Mittäter beauftragt und zum Treffpunkt geschickt worden war. Gegen eine Beteiligung in Höhe von 1.000 Euro sollte er das Geld vom Abholer entgegennehmen und an die Hintermänner in die Türkei nach Izmir weitergeben. Er wurde unmittelbar nach Entgegennahme des Geldes fest- und dann in Untersuchungshaft genommen.
Der Verurteilte ließ über seinen Verteidiger vortragen, nur gefragt worden zu sein, ob er zurückzubezahlendes verliehenes Geld abholen könne. Er solle 1000 Euro dafür bekommen. Von dem am Folgetag zugeschickten Flugticket für die Türkei sei er überrascht worden. Er hätte bei einer Einreise in die Türkei wegen seines ausstehenden Militärdienstes mit seiner Festnahme rechnen müssen, hätte das Geld deswegen in die Türkei nur überweisen wollen.
Einer der als Zeuge einvernommenen Polizeibeamten gab an, dass der Verurteilte bei seiner ersten Vernehmung nach Beschuldigtenbelehrung die Tat vollständig eingeräumt habe. 500 Euro seien ihm von seinem Auftraggeber bereits per Western Union überwiesen worden. Die zweiten 500 Euro hätte er bei Übergabe des Geldes in Izmir erhalten sollen.
Der Abholer gab an, dass er vom Verurteilten in Andernach mit den Worten begrüßt worden sei „Du weißt, warum du hier bist. Hast du die Sachen mit?“ Weiter habe ihn der Verurteilte gefragt, ob er seinen Teil schon genommen habe.
Das Schöffengericht folgte den Angaben der Zeugen.
Der Vorsitzende Richter wertete in der Urteilsbegründung zugunsten des Verurteilten, dass er den äußeren Tathergang teilweise eingeräumt und sich innerhalb der Bandenstruktur auf einer unteren Ebene befunden hat. Zu Gunsten wertete er weiter, dass sich der Verurteilte in dieser Sache seit dem 10.02.2018 in Untersuchungshaft befunden habe.
„Zu Lasten des Angeklagten war (…) der angestrebte, erhebliche Vermögensvorteil von ca. 16.000 Euro zu werten. Ganz erheblich zu Lasten des Angeklagten war die hohe kriminelle Energie, mit der er vorgegangen ist, zu werten und die Tatsache, dass hier versucht wurde, eine ältere Dame um ihre Ersparnisse zu bringen.“
Urteil des Amtsgerichts München vom 13.07.2018, Aktenzeichen 835 Ls 381 Js 115851/18
Das Urteil ist rechtskräftig.
Klaus-Peter Jüngst