Pressemitteilung 42 vom 27.05.2019
Isarhitze
Der Wurf einer Bierflasche in eine am Isarufer feiernde Gruppe führt über die damit ausgelöste Schlägerei zur Haft auf Bewährung
Am 10.04.2019 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 27jährigen ledigen Reinigungsmann aus München wegen versuchter und vollendeter gefährlicher, sowie einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, die gegen Zahlung von monatlich 100 Euro innerhalb der nächsten drei Jahre an den Geschädigten zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Am 11.08.2018 gegen 22:45 Uhr entledigte sich der Verurteilte auf der Thalkirchner Brücke in München seiner leeren Bierflasche, indem er sie über das Geländer auf den darunter liegenden Isarstrand warf. Dort feierte an diesem noch recht warmen Sommerabend u. a. eine Gruppe von ca. 20 Personen, darunter zwei schwangere Frauen, den 34. Geburtstag eines Mannes, den die Flasche um nur wenige Zentimeter verfehlte. Der Verurteilte beugte sich über das Geländer und rief in die aufgeregte Gruppe „Ich war’s, kommt doch her“. Nur der spätere 30jährige Geschädigte folgte dieser Aufforderung, wurde aber vom Verurteilten und seinen zwei hinzukommenden Begleitern nach einem kurzen Wortgefecht zu Boden gebracht und dort bis zum Eintreffen weiterer Mitglieder seiner Gruppe auch gegen den Kopf getreten. Beim Fall hatte er sich die Kniescheibe so gebrochen, dass es zu einem knöchernen Sehnenabriss kam, der nachfolgend ein zweites Mal operiert werden musste. Eine dritte Operation steht an, da der Geschädigte immer noch nicht Fußballspielen oder Joggen kann.
Der Verurteilte erklärte zunächst: „Ich trank Bier und Wodka in unbekannter Menge - es war schon einiges ab 15 Uhr oder 16 Uhr. Es war dumm von mir als ich die Flasche in die Isar werfen wollte. Durch den Alkoholeinfluss traf ich nicht.“ Bei der polizeilichen Atemalkoholkontrolle zeigte sich ein Wert von ca. 1,7 Promille. „Ich regte mich schon vor diesem Vorfall über den Müll an der Isar auf. Für den Flaschenwurf entschuldige ich mich auch - es war nur dumm von mir. Was soll das? schrie die Gruppe von Leuten zu mir herauf. (...) An dem Tag war es heiß - 38 Grad. Es waren schon einige Leute an der Isar.“ Während er zunächst offen ließ, wer dann den ersten Schlag geführt hat, räumte er nach der Vernehmung der ersten Zeugen ein, den Geschädigten als Erster geschlagen zu haben. Wegen des Verkaufs von Marihuana im Herbst 2015 an einen ihm seit langem bekannten Vierzehnjährigen stand er bereits unter offener Bewährung.
Die zuständige Strafrichterin begründete ihr Urteil wie folgt:
Neben dem Geständnis „...war zudem zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass er im Tatzeitpunkt alkoholbedingt enthemmt war und sich nunmehr im Rahmen der Hauptverhandlung bei dem Geschädigten entschuldigt hat. Darüber hinaus ist nicht zu vernachlässigen, dass der Angeklagte (...) ebenfalls verletzt wurde.“ Er hatte ein blaues Auge und eine Verletzung an der Hand erlitten.
„Zu Lasten des Angeklagten (...) ist jedoch zu sehen, dass er mit dem Wurf der Glasflasche von der Thalkirchner Brücke die Ursache für die sodann folgende körperliche Auseinandersetzung gesetzt hat und er auch im weiteren Verlauf der Vorgänge der Aggressor war. Zu Lasten des Angeklagten (...) sind weiterhin die erheblichen Verletzungen, sowie Verletzungsfolgen beim Geschädigten (...) zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist der Angeklagte (...) bereits in nicht unerheblichem Umfang strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er steht darüber hinaus unter einer offenen Bewährung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. (...)
Die Vollstreckung der Strafe konnte, trotz der offenen Bewährung, auch hier nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden. Zum einem ist der Angeklagte (...) bislang noch nie wegen Aggressionsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten. (...) Ferner spricht für eine positive Sozialprognose hinsichtlich des Angeklagten (...), dass dieser sich vollumfänglich geständig eingelassen hat und sich auch sofort mit einer Schadenswiedergutmachung gegenüber dem Geschädigten (...) einverstanden erklärt hat. Der Angeklagte (...) steht zudem in einem festen Arbeitsverhältnis und wird (...) Vater von Zwillingen.“
Urteil des Amtsgerichts München vom 10.04.2019, Aktenzeichen 843 Ds 121 Js 190752/18
Das Urteil ist rechtskräftig.
Klaus-Peter Jüngst