Pressemitteilung 52 vom 02.07.2019
Erster Münchner Grundbuchtag
Einladung
Sie sind herzlich eingeladen zum
Ersten Münchner Grundbuchtag
am
Mittwoch, dem 10. Juli 2019, ab 9.00 Uhr
im Justizpalast, Prielmayerstr.7,
Raum 270
Hochaktuelle Themen in Grundbuchsachen werden erstmals bayernweit im Rahmen einer Fachtagung von Experten vorgestellt und diskutiert.
Diese erste Fachtagung in Grundbuchangelegenheiten unter Leitung des Grundbuchamtes München richtet sich an Notare, Anwälte, Richter und Rechtspfleger, die mit Grundbuchsachen befasst sind.
Das Grundbuchamt München führt 800.000 Grundbücher. Jedes Jahr werden hier 100.000 Urkunden bearbeitet. Jeder Kauf und Verkauf, jede Belastung einer Immobilie mit einer Grundschuld, einer Hypothek, einem Recht, wie zum Beispiel einem Wegerecht oder einem Leitungsrecht, sind im Grundbuch einzutragen.
In einer Großstadt wie München müssen zahlreiche Großprojekte, wie zum Beispiel die Bebauung des Geländes der ehemaligen Bayernkaserne mit 5400 Wohneinheiten oder der Campus Süd mit 1100 Wohneinheiten vom Grundbuchamt abgewickelt werden. Jeder Tag Verzögerung in der Bearbeitung hat in der Regel auch wirtschaftliche Konsequenzen. Es geht meist um sehr viel Geld. Funktionierende Grundbücher sind für den Rechtsverkehr unerlässlich.
Besondere Herausforderungen stellt die Digitalisierung der Grundbücher im laufenden Betrieb. Derzeit benutzen die Bundesländer unterschiedliche elektronische Systeme. Das Datenbankgrundbuch wird bundesweit Zugriff auf die Grundbücher und seine spezifischen Daten erlauben. Bereits jetzt müssen hierfür die Grundbücher, die zum Teil noch in Sütterlinschrift abgefasst sind und zum Teil nur als Bilddateien in elektronischer Form existieren, in sehr aufwändiger Arbeit und mit sehr großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen neben dem normalen Betrieb vorbereitet werden. Die Pilotierung beginnt in Bayern bereits Ende 2020.
Das Grundbuch umfasst letztlich die ganze Welt. Sehr oft gibt es in Grundbuchsachen einer Großstadt Auslandsberührung. Ausländische Firmen, Käufer und Verkäufer mit fremder Staatsangehörigkeit, unterschiedliche Staatsangehörigkeiten von Beteiligten, Urkunden aus dem Ausland: all das muss vom Grundbuchamt geprüft und bewertet werden. Zwei neue Europäische Güterrechtsverordnungen stellen die bisherigen Regeln zum Güterrecht auf völlig neue Füße!
Über Ihr Erscheinen würden wir uns sehr freuen.
München, den 02.07.2019
Klaus-Peter Jüngst