Pressemitteilung 66 vom 19.08.2019
Pizzaschulden
Wer Schulden bei seiner Lieblingspizzeria mittels des durch Einbruch in dieselbe erbeuteten Geldes tilgt, zahlt dafür hier mit Freiheitsstrafe
Am 02.07.2019 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 21jährigen verlobten serbischen arbeitslosen Koch wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung und ordnete die Einziehung des noch sichergestellten Teils der Tatbeute in Höhe 1.092 € sowie des Wertersatzes in Höhe des fehlenden Teils von 1.408 € an.
Der Verurteilte brach am 20.04.2019 zwischen 2:00 und 2:30 Uhr gewaltsam in die gegenüber seiner Wohnung liegende Pizzeria in Olching ein, indem er ein Fenster mit Gewalt nach innen trat, so dass die Scharniere des Fensters abbrachen. In der Gaststätte brach er zwei versperrte Spielautomaten auf und entwendete aus diesen die darin befindlichen Geldkassetten, in denen sich Bargeld in Höhe von mindestens 2.500,00 € befand. Am Fenster sowie an den Automaten entstand ein Sachschaden in Höhe von mindestens 1.500,00 €.
Der Verurteilte war in der Pizzeria bislang nur als zahlungsunfähiger Gast in Erscheinung getreten, der anschreiben hatte lassen. Am Tag nach der Tat beglich er dort seine Schulden, lud großzügig auf „seine“ Kosten andere Gäste zu Speisen und Getränken ein und spielte an den Automaten. Der Wirt, der gehalten war verdächtige Gäste mitzuteilen, rief deshalb die Polizei an.
Bei seiner ersten Vernehmung am gleichen Tag verwickelte sich der Verurteilte in Widersprüche. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden die entwendeten Geldkassetten gefunden.
Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht ein: „Nach meiner Einreise hier wurde mir von meinem Onkel eine Arbeit versprochen, in der Gastro. Ich bin Gastronom. Ich bekam aber keine Arbeit. Ich hatte kein Geld, ich fand keinen Ausweg. Ich möchte das nie wieder machen. Ich will in die Gastro, ich will in meine Heimat. Ich kann dort die Ausbildung weiter machen und in der Gastro arbeiten. (...) Ja, die 1.092 EUR hat die Polizei gefunden. Den Rest habe ich ausgegeben. Ich stand unter Drogeneinfluss. Ich hatte auch ein Gramm Kokain. Ja, vor der Tat nahm ich Kokain. Marihuana habe ich nicht geraucht. Das restliche Geld habe ich für Essen, Trinken ausgegeben, ich lud auch Leute ein. Ja, ich verdiene 300 EUR in Serbien in der Gastro. Deswegen kam ich hierher, es hieß: ich verdiene hier mehr.“
In seinem letzten Wort erklärte er: „Ich möchte mich entschuldigen, auch beim Geschädigten. Ich werde mich dankbar zeigen, wenn ich eine Chance erhalte. Ich will in meine Heimat zurück und ein Leben mit meiner Verlobten haben. Es war eine schwere Lektion.“
Die Richterin wertete zugunsten des Verurteilten, „...dass er sich geständig und schuldeinsichtig zeigte. Weiter war strafmildernd zu werten, dass er im Zustand rauschbedingter Enthemmung handelte, in Deutschland strafrechtlich noch nicht in Erscheinung trat und sich in einer finanziell angespannten Lage befand. Zuletzt berücksichtigte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten die erlittene Untersuchungshaft.“
Der Verurteilte hatte sich seit der erfolgreichen Durchsuchung bis zur Verhandlung durchweg in Untersuchungshaft befunden.
„Straferschwerend wertete das Gericht die hohe aufgewandte kriminelle Energie, der Angeklagte ging zielgerichtet und planmäßig vor. Weiter waren auch der nicht unerhebliche eingetretene Schaden sowie die Tatsache, dass tateinheitlich mehrere Delikte verwirklicht wurden, zu Lasten des Angeklagten berücksichtigen. Nach Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erschien eine Freiheitsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen. Diese konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Sozialprognose günstig (...) erscheint. Der Angeklagte lebt in Serbien in geordneten Verhältnissen und hat vor, dorthin zurückzukehren. Auch war er geständig sowie schuldeinsichtig und zeigte sich durch die erlittene Untersuchungshaft glaubhaft beeindruckt. Das Gericht hegt daher die begründete Erwartung, dass er sich die bloße Verurteilung als Warnung dienen lassen und zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.“
Urteil des Amtsgerichts München vom 02.07.2019, Aktenzeichen 822 Ds 257 Js 139878/19
Das Urteil ist rechtskräftig.
Klaus-Peter Jüngst