Pressemitteilung 91 vom 18.11.2019
Wohnmobileinbrecher
Vielfacher Diebstahl an in ihren Wohnmobilen Schlafenden wird trotz des zur Tarnung verwendeten britischen Fahrzeugs aufgedeckt und bringt deutliche Freiheitsstrafen
Am 23.10.2019 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München zwei 32 und 26jährige Rumänen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in zehn Fällen und wegen eines weiteren versuchten Falles zu einer Freiheitsstrafe von je zwei Jahren und vier Monaten.
Den beiden Verurteilten hatten im Zeitraum vom September bis November 2018 eine Serie von Einbruchsdiebstählen aus Wohnmobilen begangen, die zu Übernachtungszwecken an oberbayerischen Autobahnparkplätzen geparkt waren. Dabei wartete jeweils einer im Fluchtfahrzeug, während der andere nach dem Aufbrechen der Wohnmobiltür zunächst schnell zugriff, um dann nach einer ersten Sichtung des Erbeuteten nochmals einzusteigen und jedenfalls bei Erwachen eines Insassen sofort zu flüchten.
In der Nacht vom 09. auf den 10.09.2018 brachen sie in drei an den Rastanlagen Holzkirchen, Irschenberg und Samerberg-Süd geparkte Wohnmobile ein und entwendeten jeweils Bargeld in Höhe von 220, 530 und 190 Euro. Handtaschen, Geldbeutel mit Papieren oder Hosen, in denen das Geld verwahrt worden war, wurden jeweils in der Nähe zurückgelassen.
In den Nächten vom 20. bis 22.9.18 stahlen die Verurteilten aus je zwei Wohnmobilen, die einmal auf dem Parkplatz Gelbelsee-Ost bei Denkendorf und einmal an der Rastanlage Köschinger Forst geparkt waren, einmal 2.300 Euro, ein IPad sowie 3.700 kroatische Kuna, ein andermal 195 Euro sowie eine TV-Steckkarte und schließlich 300 Euro. In einem Fall ließen die Verurteilten von ihrer Tat ab, da der Fahrer beim Aufstechen der Tür aufwachte und laut mit seiner neben ihm liegenden Freundin sprach, bevor sie eingedrungen waren.
In der Folgenacht entwendeten sie an den Rastanlagen Chiemsee, Hochfelln-Nord und Irschenberg 600 Euro, 50 Euro und Schmuck im Wert von 530 Euro sowie schließlich 1.100 Euro. Schließlich entwendeten sie in der Nacht vom 4. auf den 5.11.2018 an den Rastanlagen Greding-Ost und Holledau aus den zuvor aufgebrochenen Wohnmobilen 120 Euro und 750 Euro, wobei sie am Ende durch die Schreie der jeweils erwachten Frauen vertrieben worden waren. Die Beute aus allen Taten betrug insgesamt 7.921 Euro.
Die Verurteilten räumten die Taten vollumfänglich ein. Der ältere hatte über seine Familie 8.000 Euro zur Schadenswiedergutmachung bei seinem Anwalt hinterlegen lassen und übergab für jeden Geschädigten ein schriftliches Schuldanerkenntnis, das aus der bereitgestellten Summe befriedigt werden soll.
Der ermittelnde Polizeibeamte schilderte in seiner Zeugenaussage, wie es im Zuge der Ermittlungen gelungen war, eine Telefonüberwachung einzurichten, aus der sich die Bewegungen der beiden Verurteilten verfolgen ließen, so dass sie nach den letzten Taten festgenommen werden konnten. Aus den abgehörten Gesprächen ergab sich auch, dass sie zuletzt zur vermeintlich besseren Tarnung ein Fahrzeug mit britischen Kennzeichen einsetzten. Es habe auch im Nachhinein keinerlei Anzeichen dafür gegeben, dass die Verurteilten zur Ausschaltung etwaiger Hunde vor den Aufbrüchen Gas in die Fahrzeuge eingeleitet hätten.
Die Vorsitzende Richterin wertete in der schriftlichen Urteilsbegründung neben den von Schuldeinsicht und Reue geprägten Geständnissen zu beider Gunsten „...dass sie sich bei den Geschädigten, soweit anwesend, entschuldigt haben. Weiterhin fiel zu Gunsten der Angeklagten ins Gewicht, dass der (ältere) Angeklagte (...) seinem Verteidiger einen ausreichenden Geldbetrag zur Entschädigung der Ansprüche der Geschädigten zu Verfügung hat stellen lassen und im Termin auch entsprechende Schuldanerkenntnisse unterzeichnet hat.
Dies war jedoch zu Gunsten beider Angeklagter zu bewerten, da ein entsprechender Ausgleich durch den Mitangeklagten (...) beabsichtigt ist. (...) Bei der Strafzumessung fiel ferner zu Gunsten der Angeklagten ins Gewicht, dass sie sich nahezu ein Jahr in Untersuchungshaft befinden und sie als Ausländer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, besonders haftempfindlich sind. Auch war zu sehen, dass beide Angeklagte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind. Auf der anderen Seite sprach gegen die Angeklagten die Vielzahl der Taten, der Umstand, dass sie letztlich jeweils nur zum Begehen der jeweiligen Einbruchsserien nach Deutschland eingereist sind, ihre professionelle Vorgehensweise und das arbeitsteilige Verhalten. Auch war zu sehen, dass sich in allen Fällen die Geschädigten auch in ihren Wohnmobilen bzw. Wohnanhängern befunden haben und teils auch in erhebliche Panik gerieten. Berücksichtigung fand ferner, dass es sich bei den Geschädigten um Urlauber handelt, die entweder auf den Weg in den Urlaub oder auf dem Weg vom Urlaub waren, teils ihrer Urlaubskasse beraubt worden sind und ihnen damit der Urlaub verleidet wurde bzw. ein unschönes Ende gefunden hat.“
Urteil des Amtsgerichts München vom 23.10.2019, Aktenzeichen 840 Ls 257 Js 157829/19
Das Urteil ist rechtskräftig
Klaus-Peter Jüngst